Die Wirkung der im Mai 2018 eingeführten Speicherung von Fluggastdaten durch das Bundeskriminalamt im Kampf gegen terroristische Straftaten und schwere Kriminalität ist unklar.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Fluggastdatenspeicherung hervor, über die das „Handelsblatt” (Mittwochsausgabe) berichtet. „Seit Beginn des eingeschränkten Wirkbetriebs wurden insgesamt 31.617.068 Fluggastdatensätze an das Fluggastdaten-Informationssystem übermittelt und verarbeitet”, heißt es darin.
Insgesamt gab es demnach 514 „Personentreffer”. Das bedeutet, dass der Fluggast durch die Bundespolizei oder den Zoll am Flughafen festgestellt und „die dem Treffer zugrundliegende Fahndungsmaßnahme” durchgeführt werden konnte. Die 514 durchgeführten Fahndungsmaßnahmen gliedern sich laut Aufstellung des Bundesinnenministeriums wie folgt auf: 57 Festnahmen, elf gezielte (offene) Kontrollen, 65 verdeckte Kontrollen oder polizeiliche Beobachtungen sowie 381 Aufenthaltsermittlungen.
Selbst die Bundesregierung kann keinen Erfolg der Methode belegen: „Zu der Frage, inwieweit die genannten Maßnahmen oder die übermittelten Daten in der weiteren Folge zur Straftatenverhütung/-verfolgung beigetragen haben oder noch beitragen werden, kann keine Angabe gemacht werden”, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage.
Eine systematische oder standardisierte Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolge nicht. Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags, zweifelt an der Effizienz der Datensammlung. „Die Verhältnismäßigkeit bleibt der entscheidende Grundsatz und muss auch in diesem Fall zum Tragen kommen”, sagte Müller-Böhm der Zeitung. „Die Weitergabe von Fluggastdaten muss einer umfassenden Prüfung unterzogen werden”, forderte er.