Bun­des­tag: Neue Abfall­rah­men­richt­li­nie für Deutschland

Zoeller - Müllfahrzeug - Abfall-Logistik - Straße - Mann - Gelbe Tonne - Schwarze Tonne Foto: Sicht auf ein Zoeller-Müllfahrzeug mit schwarzen und gelben Tonnen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat am Don­ners­tag eine neue Abfall­rah­men­richt­li­nie auf den Weg gebracht.

Der Antrag wur­de mit den Stim­men der Gro­ßen Koali­ti­on gegen die Stim­men von Lin­ken, Grü­nen, AfD und FDP beschlos­sen. So will die Bun­des­re­gie­rung mit ihrem Gesetz­ent­wurf das Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz sowie das Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te­ge­setz ändern, um die Vor­ga­ben des EU-Legis­la­tiv­pa­kets zur Kreis­lauf­wirt­schaft umzusetzen.

Zudem sol­len Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gun­gen erlas­sen wer­den, um die Ein­weg­kunst­stoff-Richt­li­nie der EU umzu­set­zen. Dar­über hin­aus wer­de mit dem Ent­wurf „eine wei­te­re öko­lo­gi­sche Fort­ent­wick­lung des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes ange­strebt”, schreibt die Bun­des­re­gie­rung. Ein­ge­führt wird dazu unter ande­rem eine Obhut­s­pflicht für Pro­dukt­ver­ant­wort­li­che, die künf­tig dafür sor­gen soll, dass retour­nier­te Waren nicht mehr aus wirt­schaft­li­chen Grün­den ver­nich­tet wer­den dürfen.

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