Bun­des­po­li­zei: Test­nach­wei­se an Gren­zen nicht kontrollierbar

Polizei - Videoüberwachung - Polizisten - Bahnsteig - Deutsche Bahn - S-Bahn - Köln Hauptbahnhof Foto: Polizisten am Bahnsteig des Kölner Hauptbahnhofs, Urheber: Bundespolizei Köln

Ver­tre­ter der Bun­des­po­li­zei hal­ten Kon­trol­len von Coro­na-Test­nach­wei­sen an den Gren­zen für nicht durchführbar.

„Wenn das so beschlos­sen wird, wäre das für uns als Bun­des­po­li­zei eine pre­kä­re Situa­ti­on”, sag­te der für die Bun­des­po­li­zei zustän­di­ge Vor­sit­zen­de der Gewerk­schaft der Poli­zei, Andre­as Ross­kopf, der „Welt” (Mitt­woch­aus­ga­be). „Wir sind für die­se Art des Grenz­schut­zes nicht mehr ansatz­wei­se aus­ge­legt”. Die Bun­des­po­li­zei ist zwar für den Grenz­schutz ver­ant­wort­lich, aber für die Kon­trol­le der Test­pflicht sind die Gesund­heits­äm­ter und die Lan­des­po­li­zei­en ver­ant­wort­lich. Die Bun­des­po­li­zei kann das nur im Auf­trag und auf Bit­ten der Lan­des­be­hör­den übernehmen.

Gesche­hen ist das vor einem Jahr an der pol­ni­schen und tsche­chi­schen Gren­ze. „Das hat uns deut­lich auf­ge­zeigt, dass wir allein an die­sen bei­den Gren­zen sehr stark gebun­den waren. Eine Kon­trol­le könn­te die Bun­des­po­li­zei an den Lan­des­gren­zen in kei­ner Wei­se voll­um­fäng­lich leis­ten”, sag­te Ross­kopf der „Welt”. Ross­kopf ver­mu­tet ein ande­res Kal­kül hin­ter dem Plan. Die Poli­tik wol­le gar kei­ne flä­chen­de­cken­de Kon­trol­le, es gehe eher um den psy­cho­lo­gi­schen Effekt: „Natür­lich wird den Men­schen damit mit­ge­teilt, dass es an jedem Ort und zu jeder Zeit mög­lich ist, kon­trol­liert zu wer­den. Die Hoff­nung der Poli­ti­ker ist, dass der Bür­ger auf­grund der Gefahr erwischt zu wer­den, Tests macht oder sich imp­fen lässt”.

Auch der Lan­des­vor­sit­zen­de der baye­ri­schen Poli­zei­ge­werk­schaft, Jür­gen Köhn­lein, sagt: „Für uns ist eine umfas­sen­de Kon­trol­le auf die Schnel­le eher nicht dar­stell­bar, da ja offen­sicht­lich auch der poli­ti­sche Wil­le dazu fehlt”. Pkw-Ver­kehr oder Bahn­ver­kehr wür­den aktu­ell gar nicht kon­trol­liert. „Es fehlt auch aktu­ell dazu eine recht­li­che Grund­la­ge. Nur durch eine Noti­fi­zie­rung der EU könn­te die­se Auf­ga­be auf die Bun­des­po­li­zei und in Bay­ern auf die Baye­ri­sche Grenz­po­li­zei über­tra­gen wer­den. Für die Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men im Nach­gang bei nicht Vor­han­den­sein von Nach­wei­sen ist dann das Gesund­heits­amt zuständig”.

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