Zoll: Tau­sen­de Unter­neh­men bei Min­dest­lohn-Ver­stoß erwischt

Generalzolldirektion Augsburg - Zoll stoppt Schwarzarbeit Foto: Zoll Augsburg (Zoll stoppt Schwarzarbeit), Urheber: Generalzolldirektion/Zollverwaltung

Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit hat im Coro­na-Jahr 2020 ins­ge­samt 4.220 Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Min­dest­lohn­ver­stö­ßen eingeleitet.

Mit 1.000 Ver­stö­ßen ent­fiel der Groß­teil auf die Bau­bran­che, 715 auf die Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie und 272 auf die Gebäu­de­rei­ni­gung. Die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sams­tag­aus­ga­ben) berich­ten dar­über unter Beru­fung auf Zah­len des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Ins­ge­samt wur­den Buß­gel­der in Höhe von knapp 27,2 Mil­lio­nen Euro ver­hängt, davon 8,1 Mil­lio­nen Euro gegen Bau­fir­men und 6,16 Mil­lio­nen Euro gegen das Gastgewerbe.

In den meis­ten Fäl­len wur­de ent­we­der der gesetz­li­che oder der bran­chen­üb­li­che Min­dest­lohn nicht aus­ge­zahlt. „Ver­stö­ße gegen Min­dest­löh­ne durch unse­riö­se und kri­mi­nel­le Unter­neh­men betrifft immer noch Zig­tau­sen­de von Beschäf­tig­ten”, sag­te der Bun­des­vor­sit­zen­de der Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt, Robert Fei­ger, den Fun­ke-Zei­tun­gen. Der IG Bau-Chef for­dert ange­sichts die­ser Zah­len mehr Kon­trol­len und höhe­re Buß­gel­der gegen den Min­dest­lohn­be­trug in Deutsch­land. Die meis­ten Ver­stö­ße gab es mit 981 Fäl­len in Nord­rhein-West­fa­len. „Und das sind nur die Fäl­le, die bei Kon­trol­len fest­ge­stellt wor­den sind. Die tat­säch­li­che Zahl dürf­te weit­aus höher sein”, ist Fei­ger über­zeugt. „Auch wenn sich der über­wie­gen­de Teil der Unter­neh­men geset­zes­treu ver­hält, sor­gen schwar­zen Scha­fe mit ihren Machen­schaf­ten immer noch für Wild-West-Metho­den auf man­chen Baustellen”.

Um Miss­brauch vor­zu­beu­gen, for­dert die Gewerk­schaft zudem ein öffent­li­ches Min­dest­lohn-Mel­de­re­gis­ter, in dem Ver­stö­ße von Unter­neh­men ein­ge­tra­gen wer­den. Auf die­ser Grund­la­ge soll­ten alle „schwar­zen Scha­fe” bei der Ver­ga­be von öffent­li­chen Auf­trä­gen aus­ge­schlos­sen wer­den, sagt Fei­ger. Wer bei Aus­schrei­bun­gen falsch spie­le und die Regeln nicht ein­hal­te, dür­fe kei­ne öffent­li­chen Auf­trä­ge mehr bekom­men, so der Gewerk­schafts­chef. Zudem soll­ten Unter­neh­men ver­pflich­tet wer­den, bei Ver­stö­ßen auch die ent­gan­ge­nen Arbeits­löh­ne nach­zu­zah­len. Bis­lang müss­ten zwar die Buß­gel­der sowie die ent­gan­ge­nen Sozi­al­ab­ga­ben und Steu­ern nach­be­zahlt wer­den, nicht aber der ent­gan­ge­ne Lohn, berich­tet Fei­ger: „Wenn die Beschäf­tig­ten ihr Geld haben wol­len, sind sie gezwun­gen, das selbst ein­zu­kla­gen. Damit muss Schluss sein”.

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