Das Parlament hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes am 30. Juni 2017 zugestimmt. Diese Gesetzes-Änderung soll die Verbreitung von kostenfreien WLAN-Hotspots erhöhen.
Obwohl es zunächst nicht so aussah, hat das Parlament am Freitag den 30. Juni 2017 entschieden, dass die WLAN-Störerhaftung nun endlich abgeschafft wird. Natürlich ist nicht jeder mit dieser Entscheidung zufrieden.
Die Urheberrechtinhaber bekommen noch immer Möglichkeit Sperren durchführen zu lassen, jedoch nur, falls es überhaupt keine andere Lösung als diese Sperre gibt. Die Sperren werden nämlich nur durch eine behördliche oder gerichtliche Anordnung durchgeführt. Desweiteren müssen diese Inhaber selbst die entstehenden Kosten dafür tragen.
Wahrscheinlich werden mit der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung bald mehr Cafés, Hotels und Restaurants kostenfreie WLAN-Hotspots anbieten. Da diese nun nicht mehr dafür bestraft werden können, wenn jemand über ihr WLAN-Netz Urheberrechtlich-geschützte Inhalte herunterlädt, was wiederum auch ein Aus der Abmahn-Industrie bedeutet.