Bun­des­wehr: Kramp-Kar­ren­bau­er beschließt Corona-Impfpflicht

Bundeswehr - Militär - Deutschland - Soldaten - Waffen Foto: Deutsche Soldaten von der Bundeswehr mit einer Waffe in der Hand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Für Sol­da­ten der Bun­des­wehr gilt künf­tig eine Coro­na-Impf­pflicht. Es grei­fe unver­züg­lich eine Dul­dungs­pflicht für Imp­fun­gen gegen Corona.

Dies teil­te das Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um am Mitt­woch mit und bestä­tig­te damit ent­spre­chen­de Medi­en­be­rich­te. Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er (CDU) habe dies dem­nach gebil­ligt. Die CDU-Poli­ti­ke­rin hat­te sich bereits im Vor­feld mehr­fach dafür aus­ge­spro­chen. Zuletzt hat­te auch der Schlich­tungs­aus­schuss grü­nes Licht gegeben.

Die Dul­dungs­pflicht im Sol­da­ten­ge­setz Para­graf 17a besagt, dass ein Sol­dat ärzt­li­che Maß­nah­men gegen sei­nen Wil­len nur dann dul­den muss, wenn sie der Ver­hü­tung oder Bekämp­fung über­trag­ba­rer Krank­hei­ten oder der Fest­stel­lung sei­ner Dienst- oder Ver­wen­dungs­fä­hig­keit die­nen. Sol­da­ten wer­den des­halb schon län­ger zu meh­re­ren Imp­fun­gen ver­pflich­tet – unter ande­rem gegen Tetanus.

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