Coro­na-Hil­fen: Daten­schutz behin­der­te Betrugsbekämpfung

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Daten­schutz­be­den­ken der Finanz­be­hör­den haben eine Bekämp­fung von Betrugs­ver­su­chen der Coro­na-Hil­fen-Aus­zah­lung verhindert.

Das berich­tet die „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf eige­ne Infor­ma­tio­nen. Dem­nach fand unter ande­rem in Nord­rhein-West­fa­len und Ber­lin kein regel­mä­ßi­ger Abgleich der IBAN-Kon­ten­ver­bin­dung zwi­schen den Daten in den Hilfs­an­trä­gen von Unter­neh­men und den bei den Finanz­äm­tern hin­ter­leg­ten Infor­ma­tio­nen statt. Das habe auch dar­an gele­gen, dass exter­ne Dienst­leis­ter für die Bear­bei­tung der Anträ­ge ein­ge­setzt wur­den, zitiert die Zei­tung aus Krei­sen der zustän­di­gen Sachbearbeiter.

Aus Sor­ge um das Steu­er­ge­heim­nis sei kein auto­ma­ti­scher Abgleich der Bank­ver­bin­dungs­da­ten ermög­licht wor­den. Um die Finanz­be­hör­den der Län­der umzu­stim­men, ver­schick­te das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um noch am 17. Febru­ar 2021 eine For­mu­lie­rungs­hil­fe an die Bewil­li­gungs­stel­len der Län­der, mit der die Finanz­äm­ter von der Unbe­denk­lich­keit der Daten­wei­ter­ga­be über­zeugt wer­den soll­ten, berich­tet die „Welt am Sonn­tag” unter Beru­fung auf das Schreiben.

In Ber­lin räumt die zustän­di­ge Inves­ti­ti­ons­bank IBB ein, dass bei Anträ­gen, die von soge­nann­ten prü­fen­den Drit­ten wie Steu­er­be­ra­tern ein­ge­reicht wur­den, erst seit ver­gan­ge­ner Woche ein Daten­ab­gleich stattfindet.

In NRW bleibt die Fra­ge offen, ob regel­mä­ßig auch die IBAN-Ver­bin­dun­gen der Fir­men ver­gli­chen wer­den. „Es wur­de ein mehr­stu­fi­ges Ver­fah­ren mit inten­si­ven Prüf­schlei­fen ent­wi­ckelt, um Miss­brauch von staat­li­chen Hilfs­zah­lun­gen effek­tiv zu ver­hin­dern”, teil­te das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um dort der Zei­tung mit. „Hier­zu zäh­len auch kla­re Stichprobenprüfungen”.

Die Bewil­li­gungs­stel­le stim­me sich dabei „soweit erfor­der­lich” mit wei­te­ren Behör­den ab – bei­spiels­wei­se mit der Finanz­ver­wal­tung. Wie oft das pas­siert, wer­de sta­tis­tisch nicht erfasst. Bei­de Bun­des­län­der räu­men ein, dass in grö­ße­rem Umfang mit exter­nen Hilfs­kräf­ten gear­bei­tet wird.

„Die Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin hat sich aus Grün­den der Arbeits­öko­no­mie und der Bedürf­tig­keit der Antrag­stel­len­den exter­ne Unter­stüt­zung im Rah­men einer EU-wei­ten Aus­schrei­bung gesi­chert”, teil­te die Bank mit. „Der Daten­schutz wird hier, wie bei allen ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len bei Koope­ra­tio­nen mit exter­nen Dienst­leis­tern, stan­dard­mä­ßig eingehalten”.

Auch in NRW wer­de die Lan­des­ver­wal­tung „von einer drei­stel­li­gen Anzahl von Mit­ar­bei­tern fach­lich aus­ge­wie­se­ner exter­ner Dienst­leis­ter” unter­stützt. „Trotz die­ser gro­ßen Anzahl von Anträ­gen und inten­si­ver Prüf­schlei­fen besteht nur in weni­gen Ein­zel­fäl­len der drin­gen­de Ver­dacht des Sub­ven­ti­ons­be­tru­ges, der unmit­tel­bar erkannt wur­de”, zitiert das Blatt aus dem Lan­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um. „Dies zeigt, wie gut die­ses eng­ma­schi­ge Sys­tem der Zusam­men­ar­beit und Betrugs­prä­ven­ti­on funktioniert”.

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