Die Ermittlungen zu den illegalen Cum-Ex-Geschäften von Banken und möglichen Begünstigten ziehen immer weitere Kreise.
Laut eines am Dienstag in der Print-Ausgabe des „Hamburger Abendblatts” erscheinenden Berichts wurden bereits im Frühjahr E‑Mails des früheren Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz durchsucht. Laut Unterlagen, die Mitgliedern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex in Hamburg vorliegen, hat es bereits am 30. März 2022 einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Köln für das offizielle Postfach von Scholz in seiner Zeit als Bürgermeister gegeben. Laut Gerichtsbeschluss konnten bei dem zuständigen IT-Dienstleister E‑Mails, Kalendereinträge und Anhänge aus diesem Postfach seit dem 01. Januar 2015 durchsucht werden.
Bei der Durchsuchung ging es um die Frage, ob und wie von der Politik Einfluss auf die im November 2016 getroffene Entscheidung genommen wurde, auf eine Steuerrückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Warburg-Bank im Kontext von Cum-Ex-Geschäften zu verzichten. In dem Gerichtsbeschluss wird dabei auch auf Treffen von Scholz mit dem damaligen Warburg-Chef Bezug genommen. Die Durchsuchung der Scholz-Mails soll im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den langjährigen SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs und andere wegen des Anfangsverdachts der Begünstigung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung stehen. Bei Kahrs, der sich für Warburg eingesetzt haben soll, waren im Zuge von Durchsuchungen, wie jetzt bekannt wurde, über 200.000 Euro Bargeld in einem Bankschließfach gefunden worden.
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, sagte auf Anfrage des „Hamburger Abendblatts” zu der Durchsuchung der Scholz-Mails: „Davon ist mir nichts bekannt. Es gibt auch nichts zu verbergen”. Am 19. August 2022 muss Bundeskanzler Olaf Scholz erneut vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg aussagen.