DIW: Wirt­schafts­for­schungs­in­sti­tut gegen Kindergelderhöhungen

Frauen - Mütter - Kinderwagen - Kleinkinder - Park - Weg - Bäume Foto: Sicht auf Mütter mit Kleinkindern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung ist gegen eine Erhö­hung des Kindergeldes.

Statt­des­sen soll­te der Bund sich „auf die Kin­der­grund­si­che­rung für Haus­hal­te mit gerin­ge­ren Ein­kom­men kon­zen­trie­ren”, zitiert die „Welt am Sonn­tag” aus einer noch unver­öf­fent­lich­ten DIW-Stu­die. Finan­ziert wer­den kön­ne die Grund­si­che­rung zumin­dest zum Teil durch eine Absen­kung des Kin­der­frei­be­trags. Das Kin­der­geld liegt für das ers­te und zwei­te Kind aktu­ell bei 219 Euro im Monat. SPD, Grü­ne und Lin­ke wol­len es deut­lich erhö­hen: die SPD auf 250 Euro, die Grü­nen auf 290 Euro und die Lin­ken auf 328 Euro. Nach Berech­nun­gen des DIW wür­de ein sol­cher Schritt den Staat zwi­schen 5,5 Mil­li­ar­den Euro und 20 Mil­li­ar­den Euro zusätz­lich kosten.

Auch die Wir­kung des aktu­ell gül­ti­gen Kin­der­frei­be­trags in Höhe von 8.388 Euro haben sich die Öko­no­men genau­er ange­schaut. Bei einem Paar über­steigt der Steu­er­vor­teil des Frei­be­trags das Kin­der­geld für das ers­te Kind ab einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von knapp 70.000 Euro. Bei einem Ein­kom­men von 125.500 Euro steigt der Vor­teil nach DIW-Berech­nun­gen auf 896 Euro im Jahr, bei Ein­kom­men von über 564.000 Euro sogar auf 1.146 Euro – inklu­si­ve des Steu­er­vor­teils beim Soli­da­ri­täts­zu­schlag sogar auf 1.354 Euro. Des­halb spricht sich das DIW für eine Sen­kung des Frei­be­trags aus. Er kön­ne von 8.388 Euro auf 6.060 Euro sin­ken, wenn man sich auf Lebens­hal­tungs­kos­ten für Nah­rung, Klei­dung, Woh­nung und Gesund­heit kon­zen­triert, den Anteil für Betreu­ung, Erzie­hung und Aus­bil­dung dage­gen weit­ge­hend streicht.

Nur tat­säch­li­che Aus­ga­ben könn­ten noch abge­zo­gen wer­den. In der Spit­ze sinkt der Vor­teil für beson­ders wohl­ha­ben­de Fami­li­en laut DIW dadurch von 1.354 Euro auf 248 Euro im Jahr. Dies füh­re zu Mehr­ein­nah­men von bis zu 3,5 Mil­li­ar­den Euro.

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