Ein 17-jähriger Düsseldorfer hatte mit gefälschtem Führerschein und Reisepass ein Auto gemietet. Aufgefallen sind die falschen Dokumente, da er auf den Parkplätzen der Bundespolizei parkte.
Eine gehörige Portion krimineller Energie muss ein 17-jähriger Düsseldorfer gehabt haben, welcher am Mittwoch Morgen (27. Dezember 2018) auf dem Dienstparkplatz der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof parkte. Wie sich herausstellte, hatte der Jugendliche sich mit gefälschten Dokumenten einen hochmotorisierten BMW gemietet.
Gegen 02:45 Uhr wollte Bundespolizisten nach einer Streifenfahrt auf den Dienstparkplätzen am Dortmunder Hauptbahnhof parken. Dieser war jedoch durch ein Fahrzeug blockiert. Deshalb parkten die Beamten den Streifenwagen kurzerhand vor dem BMW, so dass der Eigentümer sich in der Wache melden musste.
Dieser meldete sich auch kurz darauf bei der Bundespolizei. Auf Grund des jugendlichen Aussehens des Fahrzeugführers stutzten die Beamten erst einmal und forderten den Führerschein und ein Ausweisdokument von ihm. Bereitwillig überreichte der Jugendliche einen Führerschein und einen Reisepass, welche beide aus Tschechien stammten. Demnach war der Inhaber der Dokumente bereits 23-Jahre alt. Da jedoch berechtigte Zweifel an dem Alter des Inhabers bestanden, wurden die Dokumente und die Fingerabdrücke des Jugendlichen überprüft. Zum einen stellte sich heraus, dass sowohl der Führerschein als auch der Reisepass gefälscht waren, zum anderen, dass es sich bei dem Jugendlichen um einen 17-Jährigen aus Düsseldorf handelte.
Dieser gab daraufhin bereitwillig Auskunft, dass er die Dokumente im Internet bestellt hatte. Mit diesem habe er dann den BMW X6 für ganze acht Wochen bei einer Mietwagenfirma in Recklinghausen gemietet. Der Wagen wurde daraufhin sichergestellt und die Firma über den Sachverhalt informiert.
Einen Führerschein besaß er zwar, jedoch mit Auflage des „begleiteten Fahrens”, weshalb auch die zuständige Behörde über den Sachverhalt informiert wurde.
Zudem wurde die Mutter des Düsseldorfers über das „Treiben” ihres Sohnes in Kenntnis gesetzt. Die Bundespolizei leitete gegen den Jugendlichen – der bereits wegen dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs polizeilich in Erscheinung getreten war – ein Strafverfahren wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen falscher Namensgabe ein.