DPolG: Bun­des­wei­ter Ver­bot von Quer­den­ken-Demos gefordert

Polizei - Staatsschutz - Straße - Einsatz Foto: Polizeieinsatz auf der Straße (Polizeilicher Staatsschutz), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach den Pro­tes­ten vom 01. Mai hat der Vor­sit­zen­de der Poli­zei­ge­werk­schaft ein Ver­bot für alle Quer­den­ken-Demos bun­des­weit gefordert.

„Bei die­sen Demons­tra­tio­nen ist der Rechts­ver­stoß schon vor­pro­gram­miert und fin­det dau­er­haft und zig­tau­send­fach statt, weil die Teil­neh­mer kei­ne Mas­ke tra­gen und den Min­dest­ab­stand nicht ein­hal­ten. Man muss viel rigo­ro­ser dage­gen vor­ge­hen”, sag­te Wendt der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung”. Wenn bei sol­chen Ver­an­stal­tun­gen vor­her schon klar sei, dass die Teil­neh­mer die Auf­la­gen nicht beach­ten wür­den, müss­ten Poli­tik und Jus­tiz dafür sor­gen, dass sie nicht statt­fän­den. Denn sonst müss­ten die Poli­zei­be­am­ten sich mit den „Quer­den­kern” aus­ein­an­der­set­zen und sei­en deren Unmut aus­ge­setzt. Beam­te sei­en schon häu­fig bei „Querdenken”-Demos ange­spuckt, belei­digt und ange­grif­fen wor­den. „Es ist völ­lig unver­ständ­lich, war­um sol­che Demos über­haupt noch geneh­migt wer­den”, sag­te Wendt.

Der DPolG-Vor­sit­zen­de mahn­te: „Ja, man darf gegen die Mas­ken­pflicht demons­trie­ren, aber man muss dabei eine Mas­ke tra­gen. Wer das nicht ver­steht, muss zu Hau­se blei­ben”. Es sei zudem den Bür­gern nicht mehr zu ver­mit­teln, dass auf der einen Sei­te die Bür­ger wegen nächt­li­cher Aus­gangs­sper­ren um 22:00 Uhr nach Hau­se geschickt wür­den, wäh­rend gleich­zei­tig etwa in Ber­lin am 1. Mai Men­schen bis in die Nacht hät­ten demons­trie­ren dür­fen. Der Gewerk­schafts­chef sag­te: „Unter Beach­tung der Aus­gangs­sper­re kann man von mor­gens, 05:00 Uhr, bis abends, 22:00 Uhr, demons­trie­ren. Aber eben auch nur dann. Der Schutz der Nacht ist eine Ein­la­dung zu Krawallen”.

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