Düs­sel­dorf: Kos­ten­frei­es Par­ken für alle Elektrofahrzeuge

Stadt Düsseldorf - Kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge - Parkscheinautomat - Aufkleber - travipay Foto: Aufkleber der Aktion "Frei parken" für Elektrofahrzeuge, Urheber: Landeshauptstadt Düsseldorf

Elek­tro­fahr­zeu­ge kön­nen ab sofort in Düs­sel­dorf auf allen Park­plät­zen mit einem Park­schein­au­to­ma­ten kos­ten­los par­ken. Davor müs­sen Fahr­zeug­hal­ter sich per E‑Mail ein­ma­lig registrieren.

Das neue Ange­bot des städ­ti­schen Umwelt­am­tes hat zum Ziel, die Zulas­sungs­zah­len pri­va­ter Elek­tro­fahr­zeu­ge zu erhö­hen. „Elek­tro­mo­bi­les Fah­ren kann deut­lich zur Ver­bes­se­rung der städ­ti­schen Lebens­qua­li­tät bei­tra­gen, wenn die Zulas­sungs­zah­len von Elek­tro­au­tos merk­lich stei­gen”, beton­te Umwelt­de­zer­nen­tin Hel­ga Stul­gies bei der Vor­stel­lung des Ange­bo­tes am Don­ners­tag, 24. Janu­ar 2019. „Ver­kehrs­be­ding­te Luft- und Lärm­be­las­tun­gen las­sen sich erheb­lich redu­zie­ren. Elek­tro­mo­bi­li­tät zu för­dern, passt per­fekt zu den umwelt- und gesund­heits­po­li­ti­schen Zie­len der Lan­des­haupt­stadt, auch in Bezug auf den Kli­ma­schutz und die Min­de­rung von Treib­haus­gas­emis­sio­nen.” Wer­den Elek­tro­fahr­zeu­ge mit Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien gela­den, ist ein Fahr­zeug­be­trieb nahe­zu ohne Koh­len­di­oxid­aus­stoß möglich.

Bis­her wer­den in der Lan­des­haupt­stadt rund 1.200 Elek­tro­au­tos betrie­ben. Unter den Begriff Elek­tro­fahr­zeu­ge fal­len „bat­te­rie­elek­trisch betrie­be­ne” Fahr­zeu­ge, von außen auf­lad­ba­re Hybrid-Fahr­zeu­ge (Plug-in-Hybri­de) sowie mit Brenn­stoff­zel­len ange­trie­be­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge. Die Stadt­ver­wal­tung selbst sieht sich als Vor­rei­ter und setzt zuneh­mend auf Elek­tro­au­tos und Elek­tro­fahr­rä­der. Im städ­ti­schen Fuhr­park sind der­zeit 37 Elek­tro­fahr­zeu­ge ent­hal­ten, wei­te­re sind bestellt.

Grund­la­ge für das Vor­recht der Elek­tro­fahr­zeu­ge auf frei­es Par­ken ist das Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­setz des Bun­des, das Kom­mu­nen die Mög­lich­keit gibt, elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge von den Park­ge­büh­ren zu befreien.

Das Ver­fah­ren läuft voll­stän­dig digi­tal. Das bedeu­tet, dass kein Park­schein aus­ge­druckt und im Fahr­zeug hin­ter­legt wer­den muss. Die jewei­li­ge Höchst­park­dau­er ist auf den Park­schein­au­to­ma­ten ange­ge­ben. In der Innen­stadt liegt sie bei einer hal­ben Stun­de, in Außen­ge­bie­ten bei bis zu fünf Stunden.

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