Am Duisburger Hauptbahnhof wurde von der Bundespolizei eine Strafgefangene festgenommen, die nach dem Hafturlaub nicht zurück zur Justiz gegangen ist. Ein Duisburger erkannte die Person und rief die Polizei.
Die Bundespolizei nahm am Samstagmorgen (22. September 2018) um 11:05 Uhr im Duisburger Hauptbahnhof eine entwichene Strafgefangene (28) mit zwei weiteren Haftbefehlen fest. Ein Anrufer gab der Polizei den Tipp.
Zuvor hatte ein anonymer Anrufer der Polizei den Hinweis gegeben, dass sich eine Frau, die nach ihrem Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt sei, auf dem Bahnsteig 5 im Duisburger Hauptbahnhof befinden würde.
Anhand einer Personenbeschreibung suchten Bundespolizisten nach der entwichenen Frau. In einer S1, die am Bahnsteig zur Abfahrt bereit stand, trafen die Beamten auf die 28-Jährige. Als sie sich ausweisen sollte, zitterte sie sehr auffällig und gab direkt bekannt, dass sie gesucht wird, weil sie aus ihrem Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt sei. Sie wurde festgenommen und auf die Wache der Bundespolizei am Duisburger Hauptbahnhof gebracht.
Es stellte sich heraus, dass die Frau tatsächlich aus der Justizvollzugsanstalt abgängig war und noch vier Monate Haft vor sich hatte. Zudem bestanden zwei weitere Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Frau. Sie wurde aufgrund einer Leistungserschleichung gesucht und zu einer Geldstrafe von 4000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt.
Des Weiteren bestand der zweite Haftbefehl aufgrund eines Diebstahls. Diese Tat sollte sie mit einer Strafe von entweder 1520 Euro oder 38 Tagen Haft verbüßen.
Da sie beide Geldstrafen nicht begleichen konnte und wieder ihre aktive Haft antreten musste, wurde sie an die zuständige Justizvollzugsanstalt übergeben.