Die Europäische Union hat nun verlauten lassen, dass der neue Personalausweis als erstes EU-Land die eIDAS-Verordnung erfüllt hat. Damit kann der Personalausweis nun europaweit verwendet werden.
Bekanntlich hat der deutsche Personalausweis eine Online-Funktion, die immer noch ziemlich stiefmütterlich behandelt wird. Zwar gibt es mittlerweile so einige Dienste, über denen man sich mit dem neuen Ausweis legitimieren kann, aber das sind eher so „Nischen-Dienste”, die man in der Regel nicht alltäglich verwendet.
Trotzdem hat nun in Europa der deutsche Ausweis als erstes EU-Land die eIDAS-Verordnung erfüllt, womit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU der Ausweis und Aufenthaltstitel europaweit eingesetzt werden können.
Die Aufnahme und Anerkennung für die geltende Bestimmung erfolgt, wenn die eID-Experten (fast) aller Mitgliedsstaaten in ihrer Stellungsnahme keine Einwände gegen die eID-Funktion haben.
Allerdings gibt es noch kein Verwaltungsverfahren, womit nach der eIDAS-Verordnung Dienstleistungen und/oder auch Verwaltungsverfahren europaweit anbieten. Derzeit arbeiten Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande und Spanien an der Notifizierung ihrer eID-Systeme.
Bis 29. September 2018 müssen alle EU-Länder und Mitglieder der europäischen Wirtschaftsraumes gemäß der eIDAS-Verordnung die Anerkennung der Systeme abgeschlossen haben. So kann zum Beispiel ein Deutscher und eine Französin beschließen zu heiraten und mithilfe der nationalen eID ihren Gemeinden jeweils eine elektronische Geburtsurkunde für das Standesamt anfordern. Zudem soll damit dann beispielsweise auch das Kindergeld von der Französin gestellt werden (für das Kind).