Netz­agen­tur: Abschalt­rei­hen­fol­ge in Gas­not­la­ge bekanntgegeben

Gas - Schachtdeckel - Abdeckung - Gusseisen - Kanaldeckel - Straße Foto: Gasschachtdeckel auf einer öffentlichen Straße, Uruheber: dts Nachrichtenagentur

Haus­hal­te dür­fen auch im Fall eines rus­si­schen Gas­lie­fer­stopps dar­auf ver­trau­en, wei­ter mit Gas ver­sorgt werden.

Das sag­te der Prä­si­dent der Bun­des­netz­agen­tur, Klaus Mül­ler, der FAZ (Mitt­wochs­aus­ga­be). Bei Groß­ver­brau­chern aus der Indus­trie wür­den unter­des­sen bei einer Gas­not­la­ge sechs Kri­te­ri­en über eine Abschal­tung ent­schei­den. „Wir müs­sen uns klar wer­den, dass die Gas­man­gel­la­ge eine ech­te Kri­se ist. Das Leben ist dann nicht mehr fröh­lich und locker, und des­halb bin ich sicher, dass sol­che Ein­grif­fe auf Ver­ständ­nis sto­ßen wür­den”. Mül­ler stell­te klar, dass wei­te Tei­le Deutsch­lands kei­ne Ratio­nie­rung zu befürch­ten hät­ten. Zu den geschütz­ten Kun­den gehör­ten neben Feu­er­wehr, Kran­ken­häu­sern, der Poli­zei, Schu­len, Kitas, Gefäng­nis­sen oder der Bun­des­wehr auch alle Pri­vat­haus­hal­te mit einem Gas­ver­brauch von bis zu 10.000 Kilo­watt­stun­den Gas im Jahr: „Das deckt auch beruf­li­che oder gewerb­li­che Zwe­cke im pri­va­ten Haus­halt ab, also zum Bei­spiel Selbst­stän­di­ge”. Eben­falls geschützt sei­en alle Gewer­be­be­trie­be bis zu 1,5 Mil­lio­nen Kilo­watt­stun­den im Jahr, dar­un­ter Bäcke­rei­en oder Supermärkte.

Hin­ge­gen müss­ten sich Frei­zeit­ein­rich­tun­gen als ers­tes auf Abschal­tun­gen ein­stel­len, zum Bei­spiel Schwimm- und Spaß­bä­der. „Wenn es zur Not­la­ge kommt, ist es ein­leuch­tend, zunächst im Frei­zeit­be­reich ein­zu­grei­fen, bevor wir Indus­trie­be­trie­be redu­zie­ren oder abschal­ten, an denen ja vie­le Arbeits­plät­ze und auch wich­ti­ge Pro­duk­te hän­gen”, so der Behör­den­chef. Im Fall von Groß­ver­brau­chern aus der Indus­trie rich­te­ten sich die Abwä­gun­gen dem­nach „nach sechs Kri­te­ri­en, mit denen wir uns den Abschal­tun­gen nähern”. Dazu gehör­ten die Dring­lich­keit der Maß­nah­me und die Grö­ße des Unter­neh­mens. Auf die genann­te Grup­pe mit mehr als 10 Mega­watt­stun­den pro Stun­de ent­fal­le ein Groß­teil des gesam­ten indus­tri­el­len Gas­ver­brauchs in Deutsch­land. „Das sind etwa 2.500 Betrie­be”, sag­te Mül­ler. Ein wei­te­rer Aspekt sei­en die Vor­lauf­zei­ten, eini­ge Fir­men brauch­ten mehr Zeit, um geord­net her­un­ter­zu­fah­ren. Außer­dem gehe es um die volks- und betriebs­wirt­schaft­li­chen Schä­den: „In der Kera­mik­in­dus­trie etwa erstar­ren die Pro­duk­ti­ons­an­la­gen und gehen kaputt, wenn das Gas fehlt. Wir berück­sich­ti­gen auch die Kos­ten und die Dau­er für die Wie­der­in­be­trieb­nah­me”. Ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um sei schließ­lich die Bedeu­tung der Ver­sor­gung für die All­ge­mein­heit. Das spielt zum Bei­spiel bei Lebens­mit­teln oder Medi­ka­men­ten eine Rol­le. Es sei lei­der nicht mög­lich, die­se Kri­te­ri­en in eine ein­deu­ti­ge Rei­hen­fol­ge zu brin­gen. „Es gilt bei geringst­mög­li­chem Scha­den die in der kon­kre­ten Situa­ti­on schnellst­mög­li­che Lösung zu fin­den. Ein­fach wird das nicht”.

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