Hanau: Atten­tä­ter stell­te Straf­an­zei­ge beim Generalbundesanwalt

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Staatsanwaltschaft - Haupteingang - Karlsruhe Foto: Haupteingang vom Generalbundesanwalt (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Täter von Hanau, Tobi­as R., hat sich bereits im Novem­ber 2019 schrift­lich an den Gene­ral­bun­des­an­walt Peter Frank gewendet.

Das berich­tet die „Bild” unter Beru­fung auf eine Kopie des Schrei­bens. In einer Straf­an­zei­ge „gegen eine unbe­kann­te geheim­dienst­li­che Orga­ni­sa­ti­on” ver­lang­te R., „dass Sie auf mich zuge­hen und mit mir kom­mu­ni­zie­ren”, zitiert die „Bild” aus der Anzeige.

In dem Anschrei­ben bezeich­ne­te sich R. als „nor­ma­ler Bür­ger”, er sei „weder Geheim­dienst­mit­ar­bei­ter, noch habe ich jemals für eine Geheim­dienst­or­ga­ni­sa­ti­on gear­bei­tet”. Er ver­fü­ge jedoch über Infor­ma­tio­nen, wonach „Tau­sen­de deut­sche Bür­ger von einem Geheim­dienst über­wacht” wür­den. Es gebe Men­schen, „wel­che in der Lage sind, die Gedan­ken eines ande­ren Men­schen zu lesen und dar­über hin­aus fähig sind, sich in die­se ‘ein­zu­klin­ken‘ und bis zu einem gewis­sen Grad eine Art ‘Fern­steue­rung‘ vorzunehmen”.

R. warn­te den Gene­ral­bun­des­an­walt zugleich, die­ser wer­de sich im Fal­le von Ermitt­lun­gen „höchst­wahr­schein­lich mit einer Orga­ni­sa­ti­on anle­gen, wel­che die der­zeit mäch­tigs­te auf die­ser Welt ist”. Er habe ihn „dar­auf hin­ge­wie­sen, mit wel­chen Mani­pu­la­ti­ons­me­tho­den zu rech­nen ist”. Im Text der 19-sei­ti­gen Straf­an­zei­ge fin­den sich auch wei­te Pas­sa­gen des Abschieds-Mani­fests, das R. vor sei­nem Ter­ror­an­schlag in Hanau im Inter­net ver­öf­fent­lich­te, berich­tet die „Bild”.

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