Heins­berg: Schwer­punkt­ein­satz im deutsch-nie­der­län­di­schen Grenzraum

Supermarkt Rothenbach - Vlodrop - Niederlande - Grenze Deutschland Foto: Supermarkt Rothenbach in Vlodrop an der Deutsch-Niederländische Grenze

Die Bun­des­po­li­zei hat gemein­sam mit wei­te­ren Behör­den einen erneu­ten Schwer­punkt­ein­satz durch­ge­führt. Dies­mal im deutsch-nie­der­län­di­schen Grenzraum.

Bereits im April hat­te die Bun­des­po­li­zei gemein­sam mit Lan­des­po­li­zei, der bel­gi­schen Poli­zei sowie dem Zoll einen Schwer­punkt­ein­satz „Fahn­dung” in der Eifel durch­ge­führt. Nun erfolg­ten grenz­über­schrei­ten­de Fahn­dungs­ta­ge auch im deutsch-nie­der­län­di­schen Grenz­ge­biet im Raum Heins­berg gemein­sam mit der Lan­des­po­li­zei, der nie­der­län­di­schen Poli­zei und dem Zoll.

Im Fokus der Fahn­dungs­maß­nah­men stan­den wie­der­um ins­be­son­de­re Delik­te im Bereich der grenz­über­schrei­ten­den Kri­mi­na­li­tät, wie der ille­ga­len Migra­ti­on und Schleu­sung, der Kfz-Kri­mi­na­li­tät (Kfz-Dieb­stäh­le und Kfz-Ver­schie­bung), Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahl, Ver­kehrs­de­lik­te sowie Ver­stö­ße gegen das Geld­wä­sche­ge­setz, Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und Steuerrecht.

Der gemein­sa­me Schwer­punkt­ein­satz fand in der Zeit vom 14. bis 16. Mai 2019 im Kreis Heins­berg statt. Dabei waren täg­lich bis zu 100 Ein­satz­kräf­te von Bun­des­po­li­zei, der König­li­chen Marech­aus­see, der Lan­de­li­jke Een­heid Afde­ling Zuidost sowie der Kreis­po­li­zei­be­hör­de Heins­berg und des Zolls betei­ligt, die über 460 Per­so­nen und über 240 Fahr­zeu­ge kon­trol­liert haben.

Im Rah­men des inten­si­ven Fahn­dungs­ein­sat­zes wur­de am ehe­ma­li­gen Grenz­über­gang Rothen­bach von der Bun­des- und Lan­des­po­li­zei 1 Kilo­gramm Mari­hua­na im Schwarz­markt­wert von meh­re­ren tau­send Euro auf­ge­fun­den. Zwei Per­so­nen konn­ten im Zuge der Beschlag­nah­me des auf­ge­fun­de­nen Mari­hua­nas fest­ge­nom­men wer­den. Sie wur­den im Anschluss an die Zoll­fahn­dung Aachen über­ge­ben, die sie dem Haft­rich­ter vor­ge­führt haben. Der Haft­rich­ter erließ Haft­be­fehl gegen die Personen.

Kur­ze Zeit spä­ter wur­den durch Kon­troll­be­am­te des Zolls 10 Gramm Koka­in und 18 Gramm Mari­hua­na bei einer Per­son auf­ge­fun­den. Die Lan­des­po­li­zei voll­streck­te einen Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Kre­feld wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis. Der Haft­be­fehl war zur Straf­voll­stre­ckung mit einer Geld­stra­fe von 900,- Euro aus­ge­schrie­ben wor­den. Da der Betref­fen­de die Geld­stra­fe ent­rich­ten konn­te, blieb ihm eine 30-tägi­ge Haft­stra­fe erspart. Durch die Staats­an­walt­schaft Aachen wur­de eine Sicher­stel­lung von über 2,5 Kilo­gramm einer unbe­kann­ten orga­ni­schen Sub­stanz ange­ord­net. Hier lag der Ver­dacht eines Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz vor. Die Ermitt­lun­gen dies­be­züg­lich dau­ern noch an. Die Per­so­nen wur­den zuvor von der Bun­des­po­li­zei kontrolliert.

Wäh­rend des 3‑tägigen Ein­sat­zes konn­ten zudem noch drei Per­so­nen, die alko­ho­li­siert oder unter Dro­gen­ein­fluss ihr Fahr­zeug führ­ten, aus dem Ver­kehr gezo­gen wer­den. Ins­ge­samt konn­te die Bun­des­po­li­zei mit ihren Koope­ra­ti­ons­part­nern 8 Fahn­dungs­er­su­chen nach­ge­hen und 18 Straf­an­zei­gen sowie zahl­rei­che Ord­nungs­wid­rig­kei­ten fer­ti­gen. Unter den Straf­an­zei­gen waren die bereits geschil­der­ten Ver­stö­ße sowie Ver­ge­hen gegen das Stra­ßen­ver­kehrs- und Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, das Waf­fen­ge­setz (Beschlag­nah­me eines Schlag­rings) sowie gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (gerin­ge Men­gen an Marihuana).

Letzt­end­lich war der Fahn­dungs­ein­satz ein wich­ti­ger Bei­trag der Bun­des­po­li­zei und ihrer Koope­ra­ti­ons­part­ner. Er zeigt, wie bedeut­sam die Zusam­men­ar­beit zur Bekämp­fung der län­der­über­schrei­ten­den und orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät ist.

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