Home­of­fice: Pau­scha­le soll zeit­lich befris­tet werden

Arbeitsecke - Schreibtisch - Stuhl - Lampe Foto: Sicht auf eine Arbeitsecke mit Schreibtisch und Stuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die von der gro­ßen Koali­ti­on geplan­te steu­er­lich Home­of­fice-Pau­scha­le soll nur befris­tet für die Zeit der Coro­na-Pan­de­mie gelten.

Das berich­tet das „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” unter Beru­fung auf Regie­rungs­krei­se. Nach dem Ende der Pan­de­mie wer­de die Rege­lung aus­lau­fen, hieß es. Noch unklar ist, ob die Home­of­fice-Pau­scha­le, die in der kom­men­den Sit­zungs­wo­che des Deut­schen Bun­des­ta­ges im Rah­men des Jah­res­steu­er­ge­set­zes ver­ab­schie­det wer­den soll, nur für das lau­fen­de Kalen­der­jahr oder auch schon für das Jahr 2021 beschlos­sen wird. Dar­über wer­de noch verhandelt.

„Es besteht in der Koali­ti­on Einig­keit dar­über, dass wir eine Home­of­fice-Pau­scha­le ein­füh­ren wol­len. Damit tra­gen wir der gewan­del­ten Arbeits­rea­li­tät vie­ler Men­schen Rech­nung, gera­de auch in der Coro­na­kri­se”, sag­te SPD-Frak­ti­ons­vi­ze Achim Post. Bis­her könn­ten Kos­ten, die bei der Arbeit in den eige­nen vier Wän­den ent­ste­hen, nur bedingt steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den, so Post weiter.

„Mit der Home­of­fice-Pau­scha­le schaf­fen wir hier­für eine ein­fa­che­re Mög­lich­keit, die den gera­de jetzt kri­sen­be­dingt zuhau­se arbei­ten­den Beschäf­ti­gen zugu­te­kommt.” Über die Details spre­che die Koali­ti­on der­zeit in den noch lau­fen­den Bera­tun­gen zum Jah­res­steu­er­ge­setz. „Wich­tig ist eine gerech­te Aus­ge­stal­tung gera­de auch gegen­über jenen Beschäf­tig­ten, die nicht im Home­of­fice arbei­ten kön­nen”, sag­te Post.