Kabel­fern­seh: Streit um Ver­trä­ge geht in die nächs­te Runde

Fernbedienung - Fernsehzuschauer - Fernseher - Wohnzimmer Foto: Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Wider­stand gegen die Abschaf­fung pau­scha­ler Kabel-TV-Ver­trä­ge gegen wächst.

Bei der Bun­des­rats­sit­zung an die­sem Frei­tag will sich eine Mehr­heit gegen die Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung stel­len, die das soge­nann­te Umla­ge-Pri­vi­leg abschaf­fen will. Das schrei­ben die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” (Frei­tag­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf „Län­der­krei­se”. Die Län­der wol­len dem­nach einen Kom­pro­miss vor­schla­gen: Die Bestim­mun­gen soll­ten befris­tet bestehen blei­ben, wenn die Anschlüs­se für eine schnel­le Daten­über­tra­gung moder­ni­siert wer­den, so die Forderung.

Der­zeit müs­sen mehr als zwölf Mil­lio­nen Mie­ter die Kos­ten für pau­scha­le Kabel­fern­seh­ver­trä­ge über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung tra­gen – egal, ob sie das Kabel­an­ge­bot nut­zen wol­len oder nicht. Befür­wor­ter argu­men­tie­ren, dass so preis­wer­te Kabel­sam­mel­an­schlüs­se mög­lich sind, die für TV-Emp­fang und auch für schnel­les Inter­net genutzt werden.

Das Wirt­schafts- sowie das Ver­kehrs- und Infra­struk­tur­mi­nis­te­ri­um haben einen Ent­wurf für eine Novel­le des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz vor­ge­legt, laut dem die­se Rege­lung mit einer Über­gangs­frist ersatz­los gestri­chen wer­den soll, da sie die Wahl­frei­heit der Ver­brau­cher und den Wett­be­werbs im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­sek­tor hem­me. Bei der ers­ten Lesung des Gesetz­ent­wurfs im Bun­des­tag hat­te sich auch die SPD-Frak­ti­on gegen die Abschaf­fung der Umla­ge­fä­hig­keit aus­ge­spro­chen. Dem haben sich in den ver­gan­ge­nen Tagen meh­re­re nam­haf­te Akteu­re aus den Bun­des­län­dern angeschlossen.

So beton­te Ina Schar­ren­bach, Bau­mi­nis­te­rin in NRW, es soll­ten „kei­ne Ver­än­de­run­gen an der miet­recht­li­chen Umla­ge­fä­hig­keit vor­ge­nom­men wer­den”. Auch Hei­ke Raab, Medi­en-Staats­se­kre­tä­rin in Rhein­land-Pfalz, sprach sich für eine Bei­be­hal­tung der Rege­lun­gen aus. Ein Weg­fall der Umla­ge­fä­hig­keit habe nega­ti­ve Fol­gen – in sozia­ler und medi­en­po­li­ti­scher Hinsicht.

Die dts Nach­rich­ten­agen­tur erfuhr, dass in der Sache ganz offen­sicht­lich auch Lob­by­ver­tre­ter sehr aktiv waren und nicht nur bei Poli­ti­kern, son­dern auch bei Jour­na­lis­ten ein posi­ti­ves „Wor­ding” eta­bliert haben. Für man­chen Kabel­an­bie­ter geht es um vie­le Mil­lio­nen Euro.

Die RND-Zei­tun­gen schrei­ben unter­des­sen unter Beru­fung auf „Län­der­krei­se”, eine Mehr­heit des Bun­des­rats habe sich auf einen Antrag aus Schles­wig-Hol­stein geei­nigt. Die­sem Kom­pro­miss­vor­schlag zufol­ge sol­len künf­tig nur noch Gebüh­ren für Anschlüs­se an ein Netz „mit sehr hoher Kapa­zi­tät” über die Neben­kos­ten abge­rech­net wer­den dür­fen. Damit wür­den Inves­ti­tio­nen in Giga­bit-Anschlüs­se mit Glas­fa­ser­ka­bel aus­ge­löst, die ein Viel­fa­ches der bis­lang übli­chen Über­tra­gungs­ge­schwin­dig­kei­ten für Inter­net­an­schlüs­se erlauben.

Zudem soll die­se Rege­lung auf den „für die Refi­nan­zie­rung not­wen­di­gen, befris­te­ten Zeit­raum” begrenzt wer­den. Nach dem Votum des Bun­des­rats ist die zwei­te und drit­te Lesung des Geset­zes im Bun­des­tag für Mit­te April vor­ge­se­hen. Anfang Mai soll es dann im Bun­des­rat end­gül­tig beschlos­sen wer­den. Eini­gen sich die bei­den Kam­mern auf kei­nen Kom­pro­miss, könn­te das TKG nebst Umla­ge­pri­vi­leg im Ver­mitt­lungs­aus­schuss landen.

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