Karls­ru­he: Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erhöht Rundfunkbeitrag

Fernbedienung - Fernsehzuschauer - Fernseher - Wohnzimmer Foto: Fernsehzuschauer mit einer Fernbedienung, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erhöht den Rund­funk­bei­trag um 86 Cent pro Woh­nung und Monat.

Sach­sen-Anhalt habe durch das Unter­las­sen sei­ner Zustim­mung zum Ers­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag die Rund­funk­frei­heit der öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten aus Arti­kel 5 des Grund­ge­set­zes ver­letzt, urteil­ten die Karls­ru­her Rich­ter. Die Erhö­hung tritt rück­wir­kend zum 20. Juli 2021 in Kraft.

ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio waren vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gezo­gen, nach­dem Sach­sen-Anhalt die Abstim­mung – bei der es fak­tisch um eine Erhö­hung der Rund­funk­ge­büh­ren ging – Ende letz­ten Jah­res abge­sagt hat­te. Zuvor hat­te sich abge­zeich­net, dass es im Lan­des­par­la­ment kei­ne Mehr­heit geben wird. Not­wen­dig wäre aber ein posi­ti­ves Votum für den neu­en Staats­ver­trag in allen Bun­des­län­dern gewesen.

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