Lock­down: Bund und Län­der beschlie­ßen stren­ge­re Maßnahmen

Veranstaltungen - Kultur - Termine - Wand - Online - Verschoben - Abgesagt Foto: Abgesagten und verschobenen Kulturveranstaltungen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Regie­rungs­chefs von Bund und Län­dern haben sich auf einen har­ten Lock­down verständigt.

Die­ser soll spä­tes­tens ab Mitt­woch in Kraft tre­ten, teil­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel am Sonn­tag mit. Wei­te Tei­le des Ein­zel­han­dels sol­len dem­nach schlie­ßen. Aus­nah­men soll es für den Ein­zel­han­del mit Lebens­mit­teln und „ähn­li­chen drin­gen­den Waren des täg­li­chen Bedarfs” geben. „Es wird auch dar­auf geach­tet, dass der Ver­kauf von Nicht-Lebens­mit­tel­pro­duk­ten im Lebens­mit­tel-Ein­zel­han­del nicht aus­ge­wei­tet wird”, füg­te die Kanz­le­rin hinzu.

Der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wer­de ver­bo­ten. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie zum Bei­spiel Fri­seu­re müs­sen eben­falls schließen.

Beim The­ma Schu­len und Kitas wur­de beschlos­sen, dass die Kon­tak­te dort „deut­lich ein­ge­schränkt” wer­den sol­len. „Das bedeu­tet, dass Kin­der, wann immer mög­lich, zu Hau­se betreut wer­den”, so Mer­kel. Schu­len wür­den ab Mitt­woch grund­sätz­lich geschlos­sen oder die Prä­senz­pflicht aus­ge­setzt. Eine Not­fall­be­treu­ung wer­de bereit­ge­stellt. Für Abschluss­klas­sen kön­ne es Aus­nah­men geben.

Eine Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems müs­se ver­hin­dert wer­den, sag­te die CDU-Poli­ti­ke­rin zur Begrün­dung des Beschlus­ses. „Ziel bleibt, dass die Kon­takt­nach­ver­fol­gung wie­der mög­lich wird.” Dafür brau­che man eine Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 50 pro 100.000 Ein­woh­ner oder weni­ger. Die neu­en Rege­lun­gen sol­len zunächst bis zum 10. Janu­ar 2021 gel­ten. Anfang Janu­ar wer­de man über das wei­te­re Vor­ge­hen bera­ten. Wie es dann wei­ter­ge­he, kön­ne man noch nicht sagen, so Merkel.

Mit dem Beschluss zie­hen die ande­ren Län­der mit Sach­sen gleich, wo bereits ab Mon­tag Schu­len, Kin­der­gär­ten, Hor­te und Tei­le des Ein­zel­han­dels geschlos­sen wer­den. Die Ergeb­nis­se der Bund-Län­der-Bera­tun­gen wer­den in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern in der Form von Ver­ord­nun­gen umge­setzt. Dabei gibt es in der Regel im Detail klei­ne­re Abweichungen.

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