Mün­chen: Bay­ern unter­sagt Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Gästen

Bayerischer Landtag - Landesparlament - Freistaat Bayern Foto: Landesparlament des Freistaats Bayern (München), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung will auf­grund der Aus­brei­tung des neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Gäs­ten zunächst bis zum 10. April 2020 untersagen.

Dar­auf habe sich der schwarz-oran­ge Koali­ti­ons­aus­schuss am Mon­tag in Mün­chen geei­nigt, bestä­tig­te Flo­ri­an Streibl, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Frei­en Wäh­ler im baye­ri­schen Land­tag, der „Süd­deut­schen Zei­tung”. Zuvor hat­te das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um mit­ge­teilt, dass nach Anga­ben des Lan­des­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) „wei­te­re 39 Coro­na­vi­rus-Fäl­le in Bay­ern bestä­tigt” wor­den seien.

Die Gesund­heits­be­hör­den ermit­tel­ten aktu­ell „sowohl mög­li­che Kon­takt­per­so­nen als auch Zusam­men­hän­ge zu bis­lang bekann­ten Fäl­len”, hieß es wei­ter. Laut dem baye­ri­schen Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit gibt es der­zeit ins­ge­samt 256 bestä­tig­te Coro­na­vi­rus-Fäl­le in Bayern.

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