Novem­ber­hil­fen: Aus­zah­lung kön­nen nun durch­ge­führt werden

Einkaufsladen - Geschlossen - Coronavirus - Hinweis - Schild Foto: Wegen Coronakrise geschlossener Laden, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für die regu­lä­re Aus­zah­lung der Novem­ber­hil­fe ste­hen mittlerweile.

Damit könn­ten die Aus­zah­lun­gen der Novem­ber­hil­fe durch die Län­der ab sofort star­ten und umge­setzt wer­den, sag­te eine Spre­che­rin des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums der „Rhei­ni­schen Post” (Mitt­wochs­aus­ga­be). Die Antrags­stel­lung für die Novem­ber­hil­fe lau­fe bereits seit dem 25. Novem­ber 2020. Seit dem 27. Novem­ber 2020 wür­den bereits Abschlags­zah­lun­gen flie­ßen, so die Sprecherin.

Die Abschlags­zah­lun­gen wür­den stark in Anspruch genom­men. „Bis­lang wur­den bereits über 1,3 Mil­li­ar­den Euro an Abschlags­zah­lun­gen für die Novem­ber­hil­fe geleis­tet. Hin­zu kom­men wei­te­re rund 643 Mil­lio­nen Euro Abschlags­zah­lun­gen für die Dezem­ber­hil­fe, die seit Anfang Janu­ar flie­ßen”, sag­te die Spre­che­rin. Die Ein­rich­tung des Sys­tems der Abschlags­zah­lun­gen sei in einem beson­de­ren Kraft­akt von Bund und Län­dern in kür­zes­ter Zeit umge­setzt und über die Bun­des­kas­se voll­zo­gen wor­den. Die regu­lä­ren Aus­zah­lun­gen für die Novem­ber­hil­fe erfolg­ten über die zustän­di­gen Stel­len der Länder.

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