Nürn­berg: BA-Rück­la­gen für Kurz­ar­bei­ter reicht wohl nicht aus

Bundesagentur für Arbeit-Logo - Schild - Bäume - BA Foto: Sicht auf das Logo der Bundesagentur für Arbeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Soll­te die Coro­na­kri­se die Zahl der Kurz­ar­bei­ter stei­gen, wür­de die Rück­la­ge der Bun­des­agen­tur für Arbeit von knapp 26 Mil­li­ar­den Euro nicht ausreichen.

Der Bund müss­te der BA dann schon die­ses Jahr ein Dar­le­hen von vier Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung stel­len, berich­tet das „Han­dels­blatt” unter Beru­fung auf eine Auf­stel­lung der Nürn­ber­ger Behör­de für die Aus­schuss­sit­zun­gen des BA-Ver­wal­tungs­rats am 02. und 03. April 2020. Dar­in beschreibt die BA drei Kurz­ar­beits­sze­na­ri­en und ihre finan­zi­el­len Auswirkungen.

Bei 1,1 Mil­lio­nen Kurz­ar­bei­tern im Jah­res­durch­schnitt und 3,4 Mil­lio­nen in der Spit­ze wür­de das Finanz­pols­ter von 25,8 Mil­li­ar­den Euro Ende 2019 auf 14,1 Mil­li­ar­den Euro in die­sem Jahr abschmel­zen. Auch das Sze­na­rio mit kurz­zei­tig fünf Mil­lio­nen Kurz­ar­bei­tern und 1,5 Mil­lio­nen im Jah­res­durch­schnitt wäre finan­zi­ell noch gut beherrsch­bar. Die Rück­la­ge wür­de dann in die­sem Jahr auf 9,8 Mil­li­ar­den und im kom­men­den Jahr auf 4,7 Mil­li­ar­den Euro sin­ken und danach lang­sam wie­der ansteigen.

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