Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat die neue Regelung der Vorratsdatenspeicherung gestoppt. Da diese Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof nicht erfüllt.
Die von der SPD und Union beschlossene Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Europa-rechtswidrig. Ab dem 01. Juli 2017 sollte das Gesetz in Kraft treten.
Laut dem Gesetz müssen Internet-Anbieter die Standortinformationen ihrer Kunde dreißig Tage lang und die Verbindungsinformationen zehn Wochen lang speichern. Dagegen hatte das Unternehmen Spacenet geklagt.
Das OVG hatte daraufhin im Eilverfahren entschieden, dass dieses Gesetz nicht zulässig sei, denn die Vorgabe des Europäischen Gerichtshof werden laut OVG vom deutschen Gesetz nicht erfüllt.
Ende des Jahres 2016 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die pauschale Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. „Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe”
Andere Unternehmen müssen selbst klage einreichen, denn dieses Urteil gilt nur für das Unternehmen Spacenet. Das Urteil des OVG ist nicht anfechtbar, jedoch steht noch ein Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus.