Öster­reich: Immer mehr anti­se­mi­ti­sche Angrif­fe verzeichnet

Österreichische Polizei - Einsatz - Uniform - Straße - Einsatz Foto: Österreichische Polizisten im Einsatz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der juden­feind­li­chen Straf­ta­ten in Öster­reich ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich angestiegen.

„Die Zahl der anti­se­mi­ti­schen Angrif­fe hat sich in Öster­reich seit 2014 mehr als ver­dop­pelt. Im Jahr 2019 wur­den allein 550 Angrif­fe von der Israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de Wien regis­triert”, sag­te die Anti­se­mi­tis­mus-Beauf­trag­te und Euro­pa­mi­nis­te­rin der Regie­rung in Wien, Karo­li­ne Edt­stad­ler, der „Welt”.

Sie kün­dig­te zugleich für Anfang die­ses Jah­res eine neue „Öster­rei­chi­sche Stra­te­gie gegen Anti­se­mi­tis­mus” an. Edt­stad­ler: „Dar­in geht es dar­um, das Wis­sen über das Juden­tum und die Auf­klä­rung über den Holo­caust zu ver­bes­sern. Die Sicher­heit der jüdi­schen Gemein­den muss zudem jeder­zeit gewähr­leis­tet sein. Die Jus­tiz­be­hör­den soll­ten stär­ker bei anti­se­mi­ti­schen Vor­fäl­len hin­schau­en und ent­spre­chend sen­si­bi­li­siert sein”.

Zudem müs­se anti­se­mi­ti­sche Pro­pa­gan­da im Inter­net „schnells­tens gelöscht” wer­den. „Außer­dem brau­chen wir eine bes­se­re sta­tis­ti­sche Erfas­sung anti­se­mi­ti­scher Straf­ta­ten. Vie­le Juden zei­gen Angrif­fe nicht an ent­we­der aus Scham oder weil sie resi­gniert haben”, sag­te die ÖVP-Poli­ti­ke­rin weiter.

In ihrer Funk­ti­on als Euro­pa­mi­nis­te­rin ver­lang­te Edt­stad­ler, die lau­fen­den Rechts­staats­ver­fah­ren nach Arti­kel 7 gegen Ungarn und Polen mög­lichst bald zum Abschluss zu brin­gen: „Ich glau­be, es gibt eine Viel­zahl von Instru­men­ten, die wir ein­set­zen kön­nen, um in Euro­pa auf die Wah­rung der Rechts­staat­lich­keit zu ach­ten. Das Arti­kel 7‑Verfahren ist in sei­ner Umset­zung nicht per­fekt und wir müs­sen auf­pas­sen, dass es nicht mehr spal­tet als es hilft. Es wäre aus mei­ner Sicht gut, wenn die lau­fen­den Arti­kel 7‑Verfahren mög­lichst bald zur Abstim­mung gebracht wür­den.” Man soll­te den Blick in die Zukunft rich­ten, so Edtstadler.

Die EU könn­te bei der Unter­su­chung von Rechts­staats­ver­stö­ßen stär­ker auf ande­re Instru­men­te zurück­grei­fen, die dann auch mög­lichst schnell zu Ergeb­nis­sen füh­ren. „Dazu gehö­ren der kürz­lich beschlos­se­ne Rechts­staats­me­cha­nis­mus, aber auch die erst­ma­lig vor­ge­leg­ten Berich­te der EU-Kom­mis­si­on über den Zustand der Rechts­staat­lich­keit in jedem Mit­glieds­land. Wir bera­ten regel­mä­ßig im Rat über die­se Berich­te.” Hin­ter­grund: Die Arti­kel 7‑Verfahren gegen Polen und Ungarn lau­fen bereits ergeb­nis­los seit 2017 und 2018.

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