Ostern: Län­der pla­nen neue Coro­na-Son­der­re­geln für Feiertage

Polizisten - Polizei - Personen - Menschen - Mundschutz - Atemschutzmaske - Berlin Foto: Polizisten mit Mundschutz (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­län­der wol­len beim Coro­na-Gip­fel am Mon­tag­nach­mit­tag offen­bar Son­der­re­geln für die Oster­ta­ge beschließen.

Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf einen neu­en Beschluss­ent­wurf. Selbst wenn in Land­krei­sen mit einer Inzi­denz über 100 wie­der nur Tref­fen zu zweit mög­lich sind, soll es dem­nach an Ostern eine Aus­nah­me geben. Dann sol­len Tref­fen des eige­nen Haus­stands mit vier Fami­li­en­mit­glie­dern mög­lich sein, wobei Kin­der bis 14 Jah­re nicht dazu­ge­zählt werden.

Wört­lich heißt es im Ent­wurf: „Daher wer­den die Län­der vom 02. April bis zum 05. April 2021 – als Aus­nah­me von den sonst gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen – Tref­fen mit 4 über den eige­nen Haus­stand hin­aus­ge­hen­den Per­so­nen zuzüg­lich Kin­dern im Alter bis 14 Jah­re aus dem engs­ten Fami­li­en­kreis, also Ehe­gat­ten, Lebens­part­nern und Part­nern einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft sowie Ver­wand­ten in gera­der Linie, Geschwis­tern, Geschwis­ter­kin­dern und deren jewei­li­gen Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen zulas­sen, auch wenn dies mehr als zwei Haus­stän­de oder 5 Per­so­nen über 14 Jah­ren bedeu­tet. Selbst­tests und die Wahr­neh­mung der kos­ten­lo­sen Test­an­ge­bo­te unmit­tel­bar vor Fami­li­en­tref­fen tra­gen erheb­lich zum Infek­ti­ons­schutz bei sol­chen Tref­fen bei”.

Laut „Busi­ness Insi­der” sind in dem neu­en Ent­wurf wei­ter­hin Aus­gangs­sper­ren bis 05:00 Uhr mor­gens vor­ge­se­hen (Beginn noch unklar).

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