Poli­tik: Ex-Ver­fas­sungs­rich­ter hält Soli-Plan von Scholz für unzulässig

Solidaritätszuschlag - Einkommenssteuer - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf den Solidaritätszuschlag, Urheber: dts Nachricht

Der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, Hans-Jür­gen Papier, hält die von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz geplan­te Fort­füh­rung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags nur für Bes­ser­ver­die­ner für nicht mit der Ver­fas­sung vereinbar.

Am 1. Janu­ar 2020 lau­fe der Soli­dar­pakt II aus, der bis­her die Finanz­zu­wen­dun­gen für die neu­en Bun­des­län­der rege­le, sag­te Papier der Wochen­zei­tung „Die Zeit”. „Ich hal­te es für ver­fas­sungs­recht­lich unzu­läs­sig, den Soli­da­ri­täts­zu­schlag über die­ses Datum hin­aus zu erhe­ben. Die­se Ein­wän­de gel­ten auch dann, wenn er wie jetzt vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter geplant abge­schmol­zen wird”, so der Ex-Ver­fas­sungs­rich­ter weiter.

Scholz hat die­se Woche einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, der den Soli­da­ri­täts­zu­schlag für die Mehr­heit der Steu­er­zah­ler abschafft. Spit­zen­ver­die­ner müs­sen ihn aber wei­ter bezah­len. Nach Ein­schät­zung von Papier ist der Soli­da­ri­täts­zu­schlag dazu da, um die durch die Ein­heit aus­ge­lös­te vor­über­ge­hen­de Son­der­be­las­tung für den Bun­des­haus­halt abzufedern.

Nun sol­le aber eine als sozi­al unge­recht emp­fun­de­ne Ein­kom­men­steu­er­be­las­tung kor­ri­giert wer­den. „Das kann man wol­len, aber dann muss man das Ein­kom­men­steu­er­recht for­mal ändern. Man kann nicht ein­fach eine Ergän­zungs­ab­ga­be zweck­ent­frem­den”, sag­te Papier. Wer höhe­re Steu­ern wol­le, der sol­le „das sagen und dafür Mehr­hei­ten orga­ni­sie­ren”. Wenn die Ein­nah­men aus dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag, wie von eini­gen Öko­no­men vor­ge­schla­gen, für den Kli­ma­schutz aus­ge­ge­ben wer­den sol­len, dann kön­ne der Bund nicht ein­fach die bestehen­de Abga­be fort­füh­ren, son­dern müs­se einen eige­nen Kli­ma­so­li ein­füh­ren, so der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts wei­ter. „Theo­re­tisch könn­te der Bund in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren eine neue Ergän­zungs­ab­ga­be beschlie­ßen – dies­mal für das Kli­ma”, sag­te Papier der Wochen­zei­tung „Die Zeit”.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.