Soli­da­ri­täts­zu­schlag: Vie­le klei­ne GmbHs müs­sen weiterzahlen

Solidaritätszuschlag - Steuerbescheid - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf eine Berechnung des Solidaritätszuschlages, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Trotz der Teil-Abschaf­fung müs­sen auf­fal­lend vie­le klei­ne­re Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten den Soli wei­ter­hin bezahlen.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auf eine klei­ne Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on her­vor, über die die „Rhei­ni­sche Post” in ihrer Frei­tag­aus­ga­be berich­tet. Dem­nach ent­rich­te­ten knapp 760.000 Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, dar­un­ter vie­le GmbHs, im Jahr 2019 den Zuschlag. Neue­re Zah­len lie­gen noch nicht vor. Davon beschäf­tig­ten knapp 530.000 Unter­neh­men oder 70 Pro­zent nur maxi­mal zehn Mit­ar­bei­ter. 518.000 oder 68 Pro­zent aller Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten erziel­ten einen Jah­res­um­satz von weni­ger als einer Mil­li­on Euro.

Auf die Kör­per­schaft­steu­er die­ser Fir­men wird der Soli­da­ri­täts­zu­schlag wei­ter­hin erho­ben. Aus Sicht der Libe­ra­len führt das zu erheb­li­chen Belas­tun­gen für klei­ne­re und Kleinst­un­ter­neh­men, aus­ge­rech­net in der Coro­na­kri­se. „Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung bestä­tigt unse­re Sor­ge, dass der Soli ins­be­son­de­re von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men wei­ter gezahlt wer­den muss. Das war schon vor der Pan­de­mie ein gro­ßer Feh­ler und ist es in der aktu­el­len Situa­ti­on umso mehr”, sag­te FDP-Frak­ti­ons­vi­ze Chris­ti­an Dürr.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.