Poli­tik: Städ­te sol­len här­ter gegen Ver­stö­ße bei E‑Scootern vorgehen

E-Scooter - Bird - Stromkasten - Apotheke - München Foto: E-Scooter von Bird im öffentlichen Raum, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ange­sichts zuneh­men­der Mel­dun­gen über Unfäl­le mit E‑Scootern und alko­ho­li­sier­te Fah­rer ruft Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er die Kom­mu­nen auf, här­ter gegen Ver­stö­ße vorzugehen.

„Um den Schutz der schwä­che­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer jeder­zeit zu gewähr­leis­ten, sind wir dabei auf die Mit­wir­kung der Städ­te und Kom­mu­nen ange­wie­sen”, schreibt Scheu­er in einem Brief an den Prä­si­den­ten des Deut­schen Städ­te­tags und Leip­zi­ger Ober­bür­ger­meis­ter, Burk­hard Jung (SPD), über den die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mitt­wochs­aus­ga­ben) berich­ten. Dar­in bit­te der Ver­kehrs­mi­nis­ter die Kom­mu­nen, die Mög­lich­kei­ten der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung „für eine siche­re und sach­ge­mä­ße Nut­zung in vol­lem Rah­men auszuschöpfen”.

Der CSU-Poli­ti­ker ver­wei­se dabei auf die in der Ver­ord­nung vor­ge­se­he­nen Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Ver­stö­ße wie die Mit­nah­me von wei­te­ren Per­so­nen auf dem Tritt­brett, die Nut­zung nicht zuläs­si­ger Ver­kehrs­flä­chen wie Geh­we­ge und Fuß­gän­ger­zo­nen, das Anhän­gen an ande­re Fahr­zeu­ge sowie die Behin­de­rung oder Gefähr­dung von Fuß­gän­gern. „Die sons­ti­gen Grund­re­geln des Stra­ßen­ver­kehrs gel­ten selbst­ver­ständ­lich eben­falls für Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge”, heißt es in Scheu­ers Brief, über den die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe berich­ten. Dies bedeu­te ins­be­son­de­re, dass die Buß­geld- und Straf­vor­schrif­ten über das Füh­ren eines Fahr­zeugs unter Alko­hol­ein­fluss auch bei Elek­tro-Tret­rol­lern anzu­wen­den seien.

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