BMF: 51.000 Senio­ren müs­sen 2020 erst­mals Steu­ern zahlen

Alte Frau - Junge Frau - Strand - Steine - Meer - Frauen Foto: Eine alte und eine junge Frau sitzen gemeinsam am Strand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im kom­men­den Jahr müs­sen vor­aus­sicht­lich rund 51.000 Rent­ner erst­mals Steu­ern zahlen.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge des Lin­ken-Ren­ten­ex­per­ten Mat­thi­as Birk­wald her­vor, über wel­che die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Mitt­wochs­aus­ga­ben berich­ten. Dem­nach wer­den 2020 ins­ge­samt rund 5,12 Mil­lio­nen Senio­ren steu­er­pflich­tig sein.

Hin­ter­grund der Pro­gno­se ist das für 2019 erwar­te­te Ren­ten­plus von 3,15 Pro­zent in West­deutsch­land sowie 3,92 Pro­zent in Ost­deutsch­land. Als Fol­ge der Erhö­hung wer­den mehr Rent­ner das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­um über­schrei­ten. Das Finanz­mi­nis­te­ri­um rech­net mit Steu­er­mehr­ein­nah­men von 445 Mil­lio­nen Euro. Seit 2005 gilt die soge­nann­te „nach­ge­la­ger­te Ren­ten­be­steue­rung”. Im Gegen­zug hat­te der Gesetz­ge­ber ent­schie­den, dass Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen mehr und mehr von der Steu­er abge­setzt wer­den können.

Wel­cher Anteil der Ren­te besteu­ert wird, hängt vom Jahr des Ren­ten­be­ginns ab. Bei Rent­nern, die 2005 oder vor­her in Ren­te gegan­gen sind, sind 50 Pro­zent der Alters­be­zü­ge steu­er­pflich­tig. Bei Neur­ent­nern des Jah­res 2020 wer­den es 80 Pro­zent sein. Bei allen, die ab 2040 in den Ruhe­stand, wird dann die vol­le gesetz­li­che Ren­te kom­plett besteu­ert. Wer mit sei­ner Jah­res­brut­to­ren­te nach Abzug der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le sowie des per­sön­li­chen Ren­ten­frei­be­tra­ges ober­halb des Grund­frei­be­trags liegt, ist ver­pflich­tet, eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben. Der Grund­frei­be­trag steigt im kom­men­den Jahr von 9.168 Euro auf 9.408 Euro. Die genaue Belas­tung hängt letzt­lich von mög­li­chen wei­te­ren Ein­künf­ten sowie von Aus­ga­ben ab, die abge­setzt wer­den können.

Birk­wald for­der­te eine sofor­ti­ge Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums auf 12.600 Euro. „Die zuneh­men­de Steu­er­be­las­tung von Ren­ten muss jetzt end­lich poli­tisch ernst genom­men wer­den”, sag­te der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te dem RND. Außer­dem for­der­te er, „die Dop­pel­be­steue­rung so weit wie mög­lich” einzudämmen.

Mit dem Begriff Dop­pel­be­steue­rung ist ein Phä­no­men gemeint, wel­ches in der Über­gangs­pha­se bis 2040, wenn nicht mehr nur ein Teil, son­dern die kom­plet­te gesetz­li­che Ren­te steu­er­pflich­tig ist, ent­ste­hen kann. Es hängt zusam­men damit, dass Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen immer stär­ker steu­er­lich vom Ein­kom­men abge­setzt wer­den kön­nen. Im lau­fen­den Jahr sind 88 Pro­zent der Bei­trä­ge steu­er­frei gestellt – bezo­gen auf einen Höchst­be­trag von 24.305 Euro für Ledi­ge bezie­hungs­wei­se 48.610 Euro für Ver­hei­ra­te­te und Lebens­part­ner. Ab 2025 sind Bei­trä­ge 100 Pro­zent des dann gel­ten­den Höchst­be­tra­ges steu­er­frei. Von Dop­pel­be­steue­rung spre­chen Exper­ten dann, wenn die Ent­las­tung durch die Absetz­bar­keit von Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen nied­ri­ger ist als die Belas­tung der spä­te­ren Ren­ten mit Steuern.

In die­sem Zusam­men­hang for­dert Birk­wald, den Über­gangs­zeit­raum zur Besteue­rung von Ren­ten zu ver­län­gern. 100 Pro­zent der Ren­te soll­ten dann erst 2070 voll steu­er­pflich­tig sein und nicht erst wie bis­her gesetz­lich vor­ge­se­hen ab 2040. Ein ent­spre­chen­der Antrag der Links­frak­ti­on wird Ende Novem­ber Gegen­stand einer Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung im Finanz­aus­schuss des Bun­des­ta­ges sein.

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