Stu­die: Daten­schutz­be­auf­trag­ter stoppt Trennungskinder-Analyse

Frau - Kind - Kisten - Fahrrad - Personen - Einkaufstasche Foto: Eine Frau mit einem Kind auf den Arm, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te hat die Aus­wer­tung einer Stu­die des Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­ums vor­läu­fig untersagt.

Das geht aus einem Bescheid her­vor, der am 22. Febru­ar 2021 beim Minis­te­ri­um ein­ging. In ihm wür­den „erheb­li­che daten­schutz­recht­li­che Beden­ken” for­mu­liert, heißt es in einem Schrei­ben aus dem Minis­te­ri­um, über das der „Spie­gel” berich­tet. Zwei Tage spä­ter wur­den die betei­lig­ten Wis­sen­schaft­ler ange­wie­sen, die Arbeit auszusetzen.

Es han­delt sich dabei um die Stu­die „Kin­des­wohl und Umgangs­recht”. Sie war in der Ver­gan­gen­heit mehr­fach in Kri­tik gera­ten. So steht die Ver­öf­fent­li­chung seit Jah­ren aus. Im aktu­el­len Fall wer­den die Ein­wil­li­gun­gen der Stu­di­en­teil­neh­mer bemän­gelt, teil­te ein Spre­cher des Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten mit. Die­se Beden­ken habe man dem Minis­te­ri­um erst­mals im Früh­jahr 2017 mit­ge­teilt. „Die Unter­sa­gung der Daten­ver­ar­bei­tung zielt nicht auf den Inhalt der Stu­die”, so der Sprecher.

Aus dem Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um heißt es, man prü­fe die Kri­tik und ob der Bescheid einer ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Über­prü­fung unter­zo­gen wer­den sol­le. Man sei seit 2017 mit dem Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­tra­gen mehr­fach im Aus­tausch gewe­sen, um „offe­nen Fra­gen und Bean­stan­dun­gen zu klären”.

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