Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die Auswertung einer Studie des Bundesfamilienministeriums vorläufig untersagt.
Das geht aus einem Bescheid hervor, der am 22. Februar 2021 beim Ministerium einging. In ihm würden „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken” formuliert, heißt es in einem Schreiben aus dem Ministerium, über das der „Spiegel” berichtet. Zwei Tage später wurden die beteiligten Wissenschaftler angewiesen, die Arbeit auszusetzen.
Es handelt sich dabei um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht”. Sie war in der Vergangenheit mehrfach in Kritik geraten. So steht die Veröffentlichung seit Jahren aus. Im aktuellen Fall werden die Einwilligungen der Studienteilnehmer bemängelt, teilte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten mit. Diese Bedenken habe man dem Ministerium erstmals im Frühjahr 2017 mitgeteilt. „Die Untersagung der Datenverarbeitung zielt nicht auf den Inhalt der Studie”, so der Sprecher.
Aus dem Familienministerium heißt es, man prüfe die Kritik und ob der Bescheid einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen werden solle. Man sei seit 2017 mit dem Bundesdatenschutzbeauftragen mehrfach im Austausch gewesen, um „offenen Fragen und Beanstandungen zu klären”.