Tele­fo­ni­ca – Bewe­gungs­da­ten von Mobil­funk­ver­trä­gen wer­den verkauft

Telefonica o2

Die Tele­fo­ni­ca ver­kauft die Bewe­gungs­da­ten von Kun­den mit einem o2 Mobil­funk­ver­trag. Die­se Daten wer­den anony­mi­siert und anschlie­ßend für Wer­be­zwe­cken verwendet.

Kun­den mit einem o2 Mobil­funk­ver­trag soll­ten nun auf­merk­sam wei­ter­le­sen, denn unter Umstän­den wer­den sei­ne (die) Bewe­gungs­da­ten an Behör­den und Unter­neh­men ver­kauft. Bewe­gungs­da­ten sind Infor­ma­tio­nen, wo der Kun­de mit sei­nem End­ge­rät (Han­dy, Smart­phone, Tablet, …) sich gera­de unge­fähr befindet/befunden hat und wie sei­ne Rei­se­rou­te war.

Über eine spe­zi­el­le Web­sei­te der o2 Tele­fo­ni­ca „Selbst ent­schei­den | Tele­fo­ni­ca Deutsch­land” kann man den aktu­el­len Sta­tus ein­se­hen und auf Wunsch zustim­men oder ableh­nen. Dazu ein­fach sei­ne Mobil­funk­ruf­num­mer ange­ben und die nöti­gen Ein­stel­lun­gen vornehmen.

Hin­weis: Durch einen Sys­tem­feh­ler wer­den auch Ruf­num­mern akzep­tiert, die gar nicht hin­ter einem o2 Mobil­funk­ver­trag stecken.

In der Regel ist dies bei allen o2 Kun­den auto­ma­tisch akti­viert, sodass man selbst han­deln muss, wenn man es nicht möch­te. Dabei reicht es jedoch nicht, ein­fach GPS und/oder ähn­li­ches aus­zu­schal­ten, denn der unge­fäh­re Stand­ort wird per Mobil­funk­zel­le ermittelt.

Mit den anony­mi­sier­ten Bewe­gungs­da­ten soll rele­van­te Wer­bung den Kun­den zuge­spielt wer­den. Wenn man bei­spiels­wei­se sich in der Nähe eines McDo­nalds befin­det und die­ser Laden eine Akti­on hat, wer­den alle o2 Kun­den in des­sen Nähe per SMS dar­über infor­miert (oder bekom­men noch zusätz­li­che Ange­bo­te, Gut­schei­ne, … ange­bo­ten). Ein wei­te­res Sze­na­rio wäre ein Shop­ping-Cen­ter, das über den Kun­den­strom infor­miert wird von o2.

Bereit­wil­li­ge Kun­den, die ihre Daten zur Ver­fü­gung stel­len, sol­len sogar belohnt wer­den in Form von Rabat­ten („Wenn wir Daten nut­zen dür­fen und dar­aus Wer­te ent­ste­hen, dann kann der Kun­de natür­lich partizipieren”).

Betrof­fen sind übri­gens nur „rei­ne o2-Kun­den”, die ihren Ver­trag direkt bei o2 abge­schlos­sen haben. Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, Resel­ler oder Fir­men, die zwar das o2-Netz benut­zen, aber nicht „selbst o2 sind”, sind natür­lich nicht davon betroffen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.