Ab dem 01. Juli 2017 treten neue Änderungen beim Kauf von Prepaid-Karten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss sich der Kunde beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karten ausweisen können.
Bisher brauchte man für den Kauf einer Prepaid-SIM-Karte nur Daten wie die Anschrift, das Geburtsdatum und den Namen. Mit diesen Daten funktionierte laut Gesetzesgeber aber bisher keine richtige Prüfung der Identität. Deshalb gibt es eine neue Regelung für den Kauf von Prepaid-Karten.
Ab dem 01. Juli 2017 muss sich ein Kunde beim Kauf- und bei der Freischaltung von Prepaid-SIM-Karten beispielsweise über den Personalausweis, Reisepass oder Video-Indent ausweisen können.
Der Hintergrund dieser Änderung ist der Kampf gegen den Terrorismus. Denn Terroristen bleiben beim Kauf dieser Prepaid-SIM-Karten anonym und die Karten können schlecht nach verfolgt werden.