Die ukrainische Geflüchtete wechseln nun vom Asylbewerberleistungsbezug (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bereiten sich mit Hochdruck auf den Übergang der ukrainischen Kriegsgeflüchteten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vor, der ab dem 1. Juni 2022 vorgesehen ist. Für die entsprechende Organisation und Umsetzung der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz hatten die Jobcenter nur wenige Wochen Zeit. Klar dabei ist: Die Betreuung einer voraussichtlich sechsstelligen Zahl neuer Anspruchsberechtigter in so kurzer Zeit stellt eine große Herausforderung dar.
Der sogenannte Rechtskreiswechsel bietet den Kriegsgeflüchteten große Chancen, weil ihnen neben höheren Geldleistungen und der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch alle Instrumente der Arbeitsförderung und Integration zur Verfügung stehen. Die Jobcenter begleiten zudem auch Anerkennungsverfahren und ermöglichen den Geflüchteten die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen.