Ver­si­che­rung: Berufs­un­fä­hi­gen durch Coro­na droht Leistungsverweigerung

Krankenhaus - Klinik - Bett - Krücken - Patient Foto: Patient mit Krücken in einem Krankenhausbett, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wer als Fol­ge der Coro­na-Pan­de­mie berufs­un­fä­hig wird, muss damit rech­nen, dass sei­ne Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigert.

Das ist das Ergeb­nis einer Abfra­ge unter Deutsch­lands Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rern, über die die „Welt am Sonn­tag” berich­tet. Dies betrifft dem­nach Men­schen mit Schä­den wie dem Long-Covid-Syn­drom sowie jene, die die durch die Pan­de­mie etwa dau­er­haft see­lisch erkran­ken oder schwe­re Hal­tungs­schä­den durch die Arbeit im Home­of­fice erleiden.

Auf die Abfra­ge des Unter­neh­mens ant­wor­te­ten ledig­lich sie­ben von 59 ange­schrie­be­nen Ver­si­che­rern, die jedoch rund 15 Pro­zent des Mark­tes abde­cken. Aus den Ant­wor­ten der Ver­si­che­rer auf die Abfra­ge der Bera­tungs­fir­ma Pre­mi­um­cir­cle geht her­vor, dass die­se für Berufs­un­fä­hig­keit im Zusam­men­hang mit der Pan­de­mie einen erheb­li­chen Spiel­raum für die Aner­ken­nung von Leis­tun­gen für sich in Anspruch neh­men. Dem­nach gibt etwa einer der Ver­si­che­rer an, Rei­sen der Betrof­fe­nen in Coro­na-Risi­ko­ge­bie­te könn­ten als mög­li­cher Ver­wei­ge­rungs­grund für Zah­lun­gen gewer­tet werden.

Sechs Ver­si­che­rer kün­dig­ten zudem an, kör­per­li­che Schä­den durch die Arbeit im Home­of­fice mög­li­cher­wei­se nicht anzu­er­ken­nen. Der ren­ten­po­li­ti­sche Spre­cher der Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on, Mar­kus Kurth, kri­ti­sier­te ange­sichts der Ergeb­nis­se „unver­bind­li­che For­mu­lie­run­gen in den Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen”, die dar­auf ange­legt sei­en, „im Leis­tungs­fall den Ver­si­che­rern auf Kos­ten der Ver­si­cher­ten einen mög­lichst wei­ten Prü­fungs­spiel­raum einzuräumen”.

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