Voda­fone: Rou­ter las­sen sich fort­an wie­der ohne Mie­te ein­ma­lig kaufen

Vodafone

Bei Voda­fone hat man ver­lau­ten las­sen, dass man die ange­bo­te­nen Rou­ter in den Inter­net-Tari­fen fort­an wie­der ein­ma­lig kau­fen las­sen, ohne eine ent­spre­chen­de Rou­ter-Mie­te zah­len zu müssen.

Hat man in der Ver­gan­gen­heit all­ge­mein den DSL-Markt beob­ach­tet, wird sicher­lich fest­ge­stellt haben, dass nach und nach immer mehr Inter­net­pro­vi­der auf die Idee kamen, ihre Rou­ter nicht mehr kos­ten­los beim Ver­trags­ab­schluss dazu­zu­ge­ben – optio­nal für einen ein­ma­li­gen Betrag – son­dern eine gewis­se Rou­ter-Mie­te dafür zu verlangen.

Mit der Rou­ter-Mie­te muss man monat­lich einen fes­ten Betrag zah­len, um den mit­ge­lie­fer­ten Rou­ter in Anspruch neh­men zu dür­fen. Auf den Zug ist auch Voda­fone Anfang 2016 gesprun­gen. Nun gab man jedoch bekannt, dass man die ange­bo­te­nen Rou­ter sich wie­der ein­ma­lig, ohne eine ent­spre­chen­de Rou­ter-Mie­te für zah­len zu müs­sen, erwer­ben lassen.

Der Grund dafür ist sicher­lich auch die vom Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­nes Gesetz zur Aus­wahl und zum Anschluss von Tele­kom­mu­ni­ka­tio­nen (Rou­ter-Frei­heit) letz­tes Jahr im August (01. August 2016). Das Gesetz besagt, dass der Kun­de jeden Modem/Router an das Inter­net anschlie­ßen und unein­ge­schränkt benut­zen darf (kann). Ohne, dass sich der Inter­net­pro­vi­der ein­mischt. Hier möch­te Voda­fone sicher­lich nicht die Kun­den ver­lie­ren, wel­che eine ein­ma­li­ge Sum­me für einen Rou­ter bei einem Händ­ler aus­ge­ben wür­de, wenn man zur Rou­ter-Mie­te nicht bereit ist.

Wer aber trotz­dem die Rou­ter-Mie­te in Anspruch neh­men möch­te, kann das laut Voda­fone wei­ter­hin tun. So wird zum Bei­spiel die AVM FRITZ!Box 7430 für 2,99 Euro im Monat (zusätz­lich zum Tarif) ange­bo­ten, alter­na­tiv ein­ma­lig für 79,90 Euro. [ama­zon bestseller=„AVM FRITZ!Box 7430”]