Denkmalschutzbelange entwickeln sich zunehmend zu einem gravierenden Hindernis für die Energiewende.
In Deutschland werden rund zehn Prozent der Bauanträge für Windenergieanlagen durch den Denkmalschutz ausgebremst oder nicht genehmigt, berichtet der RBB unter Berufung auf eine Branchenbefragung der Fachagentur „Wind an Land”. Demnach ist der Denkmalschutz der fünfthäufigste Versagungsgrund für Windenergie-Baugenehmigungen (nach Vogelschutz, Planungs- und Baurecht sowie Flugsicherung). Befragt wurden 27 Akteure zu 309 Windenergievorhaben mit 1.177 Windenergieanlagen.
Im Windbereich werden seit 2017 38 Projekte mit 138 Megawatt Leistung durch den Denkmalschutz ausgebremst, die in ohnehin schon gesondert ausgewiesenen Windeignungsgebieten geplant worden sind. Besonders betroffen ist nach Feststellungen der Branche dabei auch das Land Brandenburg. Hier gibt es besonders viele Gartendenkmäler, bei denen schon eine Sichtbeziehung zu einem Windrad dessen Errichtung verhindern kann. Nach Informationen des RBB werden in Brandenburg mindestens vier Projekte aus Denkmalschutz-Gründen blockiert. Die entsprechenden Richtlinien dafür sind durch ein Schreiben des Brandenburgischen Landesamts für Denkmalpflege aus dem Dezember 2021, über das der RBB berichtet, noch einmal verschärft worden. Allerdings sei man in Potsdam inzwischen im Prozess eines Behördendialogs zum Thema, heißt es aus dem Umweltministerium.
Aus Sicht der Windkraftbranche bremst der Denkmalschutz das Ziel der Bundesregierung aus, den Bau von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien zu einem vorrangigen öffentlichen Interesse zu machen und so durch Entbürokratisierung zu beschleunigen. Denkmalschutzbelange sind allerdings Ländersache. Aus dem Potsdamer Umweltministerium heißt es, in Brandenburg seien solche Fälle selten und „bisher kein flächendeckendes Problem”. In Bayern dagegen liegt seit gestern ein Gesetzentwurf des Kabinetts vor, wonach für Windanlagen gegebenenfalls nur noch für rund 100 „besonders landschaftsprägende Denkmäler” eine „denkmalverträgliche Lösung” gefunden werden muss. Bei allen anderen Denkmälern würde die Denkmalschutz-Prüfung für die Windkraft ganz wegfallen. Windenergieanlagen stellten nämlich „keine eigentliche Substanzgefährdung” dar.