Wohn­geld: Fast jeder zwei­te Leis­tungs­be­zie­her ist Rentner

Rentner - Senioren - Rollstuhl - Gebäude - Straße - Mann - Frau Foto: Senioren mit Rollstuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Fast die Hälf­te der Haus­hal­te, die zur Beglei­chung ihrer Mie­te Wohn­geld vom Staat benö­ti­gen, sind Rentner-Haushalte.

Das geht aus der Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums auf eine Anfra­ge der Links­frak­ti­on her­vor, über wel­che die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” berich­tet. Ins­ge­samt bezo­gen dem­nach Ende ver­gan­ge­nen Jah­res 504.410 Fami­li­en oder Ein­zel­per­so­nen Wohn­geld. In 230.610 Fäl­len (46 Pro­zent) waren Ren­ten die Haupt­ein­kom­mens­quel­le. Zweit­größ­te Grup­pe unter den Mehr­per­so­nen­haus­hal­ten im Wohn­geld­be­zug sind mit 37 Pro­zent Arbeit­neh­mer sowie Beam­te. In Ein­per­so­nen­haus­hal­ten sind sogar mehr als drei Vier­tel (76 Pro­zent) der Wohn­geld­be­zie­her Rentner.

Wohn­geld erhal­ten Haus­hal­te mit gerin­gen Ein­kom­men, wobei Mie­ten nur bis zu einem Höchst­be­trag berück­sich­tigt wer­den. Je gerin­ger die Ein­kom­men, des­to höher der Zuschuss. Wer Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen wie Hartz IV bezieht, hat aller­dings kei­nen Anspruch auf zusätz­li­ches Wohn­geld. Daher spie­len Arbeits­lo­sen-Haus­hal­te mit vier Pro­zent in der Wohn­geld­sta­tis­tik prak­tisch kei­ne Rol­le. „Zu vie­le Men­schen sind im Alter auf ergän­zen­de Sozi­al­leis­tun­gen ange­wie­sen, weil die Ren­te nicht zum Leben reicht”, kri­ti­sier­te Lin­ken-Sozi­al­ex­per­tin Sabi­ne Zim­mer­mann der NOZ. Beson­ders Allein­ste­hen­de sei­en betrof­fen. „Es braucht ein höhe­res Ren­ten­ni­veau, deut­li­che Nach­bes­se­run­gen bei der Grund­ren­te sowie eine soli­da­ri­sche Min­dest­ren­te von der­zeit 1.050 Euro”, for­der­te die Bundestagsabgeordnete.

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