Bay­ern: Land erlaubt wie­der Zuschau­er bei Fußballspielen

FC Germania Köln-Mülheim 1911 - Verein - Sportanlage - Fußballplatz - Wuppertaler Straße - Köln-Mülheim/Buchheim Foto: Sicht auf das Fußballfeld des FC Germania Köln-Mülheims (Köln-Buchheim)

In Bay­ern wer­den wie­der Zuschau­er bei Fuß­ball­spie­len erlaubt: 25 Pro­zent der Sta­di­en­plät­ze dür­fen künf­tig wie­der besetzt wer­den, maxi­mal aber mit 10.000 Zuschauern.

Dies beschloss das baye­ri­sche Kabi­nett am Diens­tag. Auch im Kul­tur­be­reich wer­den die erlaub­ten Kapa­zi­tä­ten von 25 auf 50 Pro­zent erhöht. 2G-Plus bleibt in die­sem Bereich erhal­ten, dafür wer­de man bei den Min­dest­ab­stän­den fle­xi­bler, sag­te der Lei­ter der Staats­kanz­lei, Flo­ri­an Herr­mann (CSU). Die Ände­run­gen sei­en mit „Augen­maß” vor­ge­nom­men, Bay­ern habe bereits schär­fe­re Regeln als ande­re Bundesländer.

Die Zugangs­be­schrän­kung 2G für Laden­ge­schäf­te mit Kun­den­ver­kehr wird abge­schafft, nach­dem der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof die Regel ver­gan­ge­ne Woche außer Voll­zug gesetzt hat­te. Es gel­te aber für Kun­den wei­ter­hin FFP2-Mas­ken­pflicht und eine Begren­zung der zuläs­si­gen Kun­den­zahl, die soge­nann­te 10qm-Regel. Die Ände­run­gen wer­den zum 27. Janu­ar wirksam.

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