Beher­ber­gung: Bund und Län­der ver­ta­gen die Entscheidung

Balkone - Wohnhaus - Fenster - Balkon - Haus Foto: Sicht auf ein Wohnhaus mit Balkone, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben laut eines Medi­en­be­richts die Ent­schei­dung zum umstrit­te­nen Beher­ber­gungs­ver­bot vertagt.

Das sei auf dem Tref­fen von Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel mit den Län­der­chefs und Kanz­ler­amts­chef Hel­ge Braun zu den Maß­nah­men gegen die Coro­na-Pan­de­mie am Mitt­woch­abend beschlos­sen wor­den, berich­tet die „Bild” auf ihrer Inter­net­sei­te. Geei­nigt hat man sich dage­gen laut eines Berichts des Wirt­schafts­ma­ga­zins „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf Teil­neh­mer­krei­se auf eine bun­des­wei­te Sperr­stun­de für Restau­rants und ande­re Gast­stät­ten ab 23:00 Uhr.

Die Sperr­stun­de gel­te, wenn die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen in einem Kreis 50 pro 100.000 Ein­woh­ner in den letz­ten sie­ben Tagen über­steigt. Eben­so soll bei Ver­an­stal­tun­gen die Zahl der Teil­neh­mer beschränkt wer­den. Dabei gel­te dann: Über­steigt die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen den Grenz­wert von 50 pro 100.000 Ein­woh­ner, sol­len in Innen­räu­men nur noch maxi­mal 100 Teil­neh­mer erlaubt sein. Bei 35 Neu­in­fek­tio­nen auf 100.000 Ein­woh­ner soll die Zahl noch­mal deut­lich ein­ge­schränkt wer­den. Aus­nah­men sol­len aber mög­lich sein. Ab einer Inzi­denz von 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner und einem fort­dau­ern­den Anstieg der Zahl soll es zudem Kon­takt­be­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Raum geben. Dann sei­en nur noch zehn Per­so­nen oder zwei Haus­stän­de erlaubt, berich­tet das Magazin.

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