EU: Emis­si­ons­han­del soll wei­ter ver­schärft werden

Europa - Fahnenmast - Europäische Union - EU - Flagge - Fahne Foto: Europaflagge an einem Fahnenmast hissend, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Regeln für den Emis­si­ons­han­del in der EU sol­len ver­schärft werden.

Dar­auf hät­ten sich Unter­händ­ler des EU-Par­la­ments und der Mit­glieds­staa­ten in der Nacht zu Sonn­tag geei­nigt, teil­ten die tsche­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft und der Euro­päi­sche Rat mit. Unter ande­rem soll die Zahl der Ver­schmut­zungs­rech­te im Rah­men des EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tems schnel­ler ver­rin­gert wer­den. Unter­neh­men müs­sen ent­spre­chen­de Zer­ti­fi­ka­te kau­fen, wenn sie CO2 aus­zu­sto­ßen. Das Instru­ment deckt der­zeit etwa 40 Pro­zent der gesam­ten CO2-Emis­sio­nen der EU ab. Die Ver­hand­ler einig­ten sich jetzt auf eine Her­ab­set­zung der Gesamt­ober­gren­ze für Emis­sio­nen. Kos­ten­lo­se Zer­ti­fi­ka­te, die es in meh­re­ren Sek­to­ren gibt, sol­len bis 2034 abge­schafft werden.

Der Rat und das Par­la­ment einig­ten sich zudem dar­auf, ein sepa­ra­tes Emis­si­ons­han­dels­sys­tem für den Gebäu­de- und Ver­kehrs­sek­tor zu schaf­fen. Es soll im Jahr 2027 anlau­fen. Soll­ten die Ener­gie­prei­se außer­ge­wöhn­lich hoch sein, wer­de der Start bis 2028 ver­scho­ben, hieß es. In Deutsch­land gilt der Emis­si­ons­han­del aktu­ell bereits für die Berei­che Gebäu­de und Ver­kehr. Ein wei­te­rer Teil der Beschlüs­se ist ein „sozia­ler Kli­ma­fonds”. Damit sol­len „schutz­be­dürf­ti­ge Haus­hal­te”, Kleinst­un­ter­neh­men und Ver­kehrs­teil­neh­mer bei der Bewäl­ti­gung der Preis­aus­wir­kun­gen des neu­en Emis­si­ons­han­dels­sys­tems unter­stützt wer­den. Der Fonds soll ab 2026 ein­ge­rich­tet wer­den. Die neue Eini­gung ist Teil des „Fit for 55”-Pakets. Das EU-Par­la­ment sowie die Mit­glieds­staa­ten müs­sen noch zustim­men, was aber als Form­sa­che gilt.

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