Ukrai­ne: Bun­des­län­der drän­gen auf bes­se­res Krisenmanagement

Hauptbahnhof - Hinweis - Schild - Ukraine-Flüchtlinge - Zug - Februar 2022 Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­län­der sehen Ver­bes­se­rungs­be­darf im Umgang mit ukrai­ni­schen Kriegsflüchtlingen.

Es sei „uner­läss­lich, die Ankom­men­den rasch und unkom­pli­ziert zu regis­trie­ren”, zitiert das „Han­dels­blatt” (Don­ners­tag­aus­ga­be) aus einem Beschluss­ent­wurf der Chefs der Staats- und Senats­kanz­lei­en der Län­der für die MPK am Don­ners­tag. „Bund und Län­der ste­hen mit den Kom­mu­nen in einer Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft”. Die Län­der sehen Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser in der Pflicht, „in Abstim­mung mit den Innen­mi­nis­te­ri­en der Län­der die bun­des­wei­te Koor­di­nie­rung und Ver­tei­lung schnell zu ver­bes­sern und die Rah­men­be­din­gun­gen für die Regis­trie­rung zügig festzulegen”.

Ein „geord­ne­tes und struk­tu­rier­tes Ver­tei­lungs­ver­fah­ren” unter Berück­sich­ti­gung des soge­nann­ten „König­stei­ner Schlüs­sels” sei „uner­läss­lich, um ein­sei­ti­ge Belas­tun­gen ein­zel­ner Län­der zu ver­mei­den”. Grund­la­ge für die Berech­nung des „König­stei­ner Schlüs­sel” sind Bevöl­ke­rungs­zahl (ein Drit­tel) und Steu­er­ein­nah­men (zwei Drit­tel). Die Quo­te wird jähr­lich neu ermit­telt. Der Beschluss­ent­wurf sieht zudem vor, dass „die bestehen­den Über­las­ten in ein­zel­nen Län­dern” von der Län­der­ge­mein­schaft auf­ge­fan­gen und abge­fe­dert wür­den. Der Bund müs­se hier­bei eine „stark koor­di­nie­ren­de Funk­ti­on ein­neh­men”, weil auf­grund der frei­en Wahl­mög­lich­keit des Auf­ent­halts­or­tes der Geflüch­te­ten bis­lang „nur begrenz­te Steue­rungs­in­stru­men­te” bestünden.

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