EU: Sechs­mo­na­ti­ge Gül­tig­keit des Gene­se­nen­sta­tus geeinigt

Hotgen Coronavirus Antigen Test - Aesku Rapid Cov-2 Antigen Schnelltest - Boson Rapid Sars Cov-2 Antigen Test Foto: Verschiedene, in Deutschland zugelassene Corona-Schnelltest, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Mit­glieds­staa­ten haben sich dar­auf geei­nigt, dass Coro­na-Erkrank­te künf­tig EU-weit ein­heit­lich doch sechs Mona­te lang als gene­sen gel­ten sollen.

Damit kön­nen sie sich in der EU frei bewe­gen und her­um­rei­sen, berich­tet „Busi­ness Insi­der”. Der Impf­sta­tus ist dem­nach neun Mona­te gül­tig. Damit dürf­te das Cha­os um die Gül­tig­keit des Gene­se­nen-Sta­tus in Deutsch­land wohl end­gül­tig kom­plett sein: Coro­na-Erkrank­te gal­ten bis vor Kur­zem sechs Mona­te lang als gene­sen. Völ­lig über­ra­schend änder­te das Robert-Koch-Insti­tut vor einer Woche jedoch die­se Regel: Dem­nach gilt der Gene­se­nen­sta­tus jetzt hier­zu­lan­de nur noch drei Mona­te. Eine plötz­li­che Ent­schei­dung, die seit Tagen für poli­ti­schen Zoff in Bund und Län­dern sorgt. Muss Deutsch­land also die natio­nal beschlos­se­ne Ver­kür­zung nach nur einer Woche wie­der ein­kas­sie­ren? Das ist noch völ­lig unklar: Im Aus­wär­ti­gen Amt ver­weist man aufs Innen­mi­nis­te­ri­um, von dort auf das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um. Und im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um wuss­te man von der Ent­schei­dung der EU schein­bar bis zum spä­ten Nach­mit­tag auch noch nichts.

Außen­mi­nis­te­rin Baer­bocks Staats­mi­nis­te­rin Anna Lühr­mann stimm­te sogar für die Sechs-Monats-Regel. Ein Spre­cher der EU-Kom­mis­si­on stellt aber klar: „Das Min­des­te, was wir alle erwar­ten kön­nen, ist, dass die Mit­glied­staa­ten die­se Emp­feh­lung auch umset­zen”. Der deut­sche EU-Par­la­men­ta­ri­er Jan-Chris­toph Oet­jen for­der­te des­halb: „Allein­gän­ge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Eini­gung auf 180 Tage Gül­tig­keit für ein Gene­sungs­zer­ti­fi­kat muss auch von den Staa­ten gewähr­leis­tet wer­den, wel­che in den letz­ten Wochen für eine ver­kürz­te Gül­tig­keits­dau­er gewor­ben haben, das gilt auch für Deutsch­land”. Der Kom­mis­si­ons-Spre­cher stimm­te zu: Da sich die Omi­kron-Vari­an­te mitt­ler­wei­le in ganz Euro­pa ver­brei­tet habe, soll geprüft wer­den, die in eini­gen Mit­glied­staa­ten ein­ge­führ­ten Rei­se­be­schrän­kun­gen wie­der aufzuheben.

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