Mas­ken­pflicht: Jens Spahn gegen Pflicht auf öffent­li­chen Plätzen

Personen - Menschen - Passanten - Fahrgäste - Mann - Frau - Öffentlichkeit - Schutzmaske Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn hat sich gegen eine bun­des­wei­te Mas­ken­pflicht auf öffent­li­chen Plät­zen ausgesprochen.

Aus sei­ner Sicht mache es Sinn, dass eine sol­che Pflicht zum Mas­ken­tra­gen auf öffent­li­chen Plät­zen „lokal, regio­nal, nach dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen” beschlos­sen wer­de, sag­te Spahn am Don­ners­tag den ARD-Tages­the­men. Es kom­me immer dar­auf an, was die Quel­le für erhöh­te Infek­ti­ons­zah­len sei, sag­te der CDU-Politiker.

In den meis­ten ande­ren Fäl­len grö­ße­rer Infek­ti­ons­aus­brü­che bedür­fe es ande­rer Maß­nah­men als etwa in Ber­lin und Mün­chen, wo das erhöh­te Infek­ti­ons­ge­sche­hen vor allem mit Fei­ern zusam­men­hän­ge, das man nicht einer ein­zi­gen Quel­le zuord­nen kön­ne und das mit dem zu tun habe, „was drau­ßen auf den Plät­zen und öffent­li­chen Orten stattfindet”.

Spahn bekräf­tig­te, dass ab Mit­te Okto­ber neue Qua­ran­tä­ne­re­geln für die Rück­kehr aus Risi­ko­ge­bie­ten gel­ten sol­len. Wer nach einem Auf­ent­halt von mehr als 48 Stun­den Län­ge aus einem Risi­ko­ge­biet zurück­keh­re, müs­se dem­nach anschlie­ßend in Qua­ran­tä­ne. Gene­rell gel­te dies für zehn Tage. Bereits nach fünf Tagen kön­ne man sich jedoch tes­ten las­sen „und wenn der Test nega­tiv ist, kann die Qua­ran­tä­ne been­det werden”.

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