Ber­lin: Kabi­nett beschließt das ers­te Migrationspaket

Menschen - Personen - Frauen - Kopftuch - Straße - Öffentlichkeit - Berlin-Kreuzberg Foto: Zwei Frauen mit Kopftuch in der Öffentlichkeit (Berlin-Kreuzberg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat das ers­te „Migra­ti­ons­pa­ket” der Ampel-Koali­ti­on auf den Weg gebracht.

Der Gesetz­ent­wurf wur­de am Mitt­woch vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­sen. Er sieht unter ande­rem ein neu­es soge­nann­tes „Chan­cen-Auf­ent­halts­recht” vor. Damit sol­len lang­jäh­rig Gedul­de­te eine auf­ent­halts­recht­li­che Per­spek­ti­ve bekom­men. Men­schen, die bis zum 01. Janu­ar 2022 seit min­des­tens fünf Jah­ren gedul­det wur­den, sol­len dabei profitieren.

Das „Chan­cen-Auf­ent­halts­recht” soll für die­se Per­so­nen­grup­pen für ein Jahr gel­ten – es soll die Mög­lich­keit bestehen, in die­ser Zeit die Vor­aus­set­zun­gen für ein Blei­be­recht zu erfül­len. Straf­tä­ter sind davon aus­ge­schlos­sen. Wei­te­re Maß­nah­men betref­fen unter ande­rem die Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung, die wei­ter geför­dert wer­den soll. Fach­kräf­te aus dem Aus­land sol­len Fami­li­en­mit­glie­der künf­tig leich­ter nach Deutsch­land holen können.

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