Ber­lin: Kanz­le­rin bleibt geschäfts­füh­rend im Amt nach Entlassung

Angela Merkel - CDU-Politikerin - Bundeskanzlerin Foto: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU-Politikerin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er hat for­mal die Bun­des­kanz­le­rin und die Mit­glie­der der Bun­des­re­gie­rung entlassen.

Alle blei­ben aber trotz­dem geschäfts­füh­rend im Amt. „Bereits heu­te früh habe ich Sie, Frau Bun­des­kanz­le­rin, gemäß Arti­kel 69 Absatz 3 des Grund­ge­set­zes ersucht, die Geschäf­te bis zur Ernen­nung einer neu­en Bun­des­re­gie­rung wei­ter­zu­füh­ren”, sag­te Stein­mei­er am Diens­tag. Die Ent­schei­dun­gen der Kanz­le­rin hät­ten in den letz­ten 16 Jah­ren „Sicher­heit ver­mit­telt und Ver­bind­lich­keit”, so der Bun­des­prä­si­dent. Er sei sich „sicher”, dass Mer­kel mit ihrer Stim­me „auch in Zukunft wich­tig blei­ben wird für Euro­pa”, so Steinmeier.

Eine geschäfts­füh­ren­de Bun­des­re­gie­rung darf nur noch das Tages­ge­schäft erle­di­gen, soll aber kei­ne neue poli­ti­sche Rich­tung mehr ein­schla­gen. Kommt bei den „Ampel”-Koalitionsverhandlungen nichts mehr dazwi­schen, soll die neue Regie­rung Anfang Dezem­ber stehen.

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