Lin­ke: Par­tei ver­lang bei 30 Grad Hit­ze­frei in Betrieben

Strandkorb - Strand - Sand - Meer Foto: Leerer Strandkorb an einem Strand am Meer, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Lin­ke will ab einer Tem­pe­ra­tur von 30 Grad eine Hal­bie­rung der Arbeits­zeit und ein Recht auf Ventilatoren.

Das geht aus dem Kon­zept zur „Kli­ma­an­pas­sung im Arbeits­recht” der Par­tei her­vor, über das der „Spie­gel” in sei­ner neu­en Aus­ga­be berich­tet. Dar­in for­dert die Par­tei auch ab einer Tem­pe­ra­tur von 26 Grad am Arbeits­platz eine um 25 Pro­zent ver­kürz­te Arbeits­zeit, ein Recht auf aus­rei­chend Was­ser und Son­nen­schutz sowie zehn Minu­ten Pau­se pro Stun­de zusätz­lich. „Bei Tem­pe­ra­tu­ren ober­halb von 35 Grad am Arbeits­platz gilt der Arbeits­platz als unge­eig­net”, heißt es im Kon­zept. Dann benö­tig­ten Betrie­be eine Sondergenehmigung.

Ent­schei­dend für die Rege­lung sei die Tem­pe­ra­tur am Arbeits­platz. „Sobald die Außen­tem­pe­ra­tur über 26 Grad steigt, muss der Arbeit­ge­ber zu Tem­pe­ra­tur­mes­sun­gen ver­pflich­tet sein”. Lie­ge kei­ne Mes­sung vor, sei die Außen­tem­pe­ra­tur ent­schei­dend. „Hit­ze muss beim Arbeits­schutz genau­so ernst genom­men wer­den wie die Qua­li­tät des Bild­schirms oder das Recht auf Pau­sen”, sag­te Lin­ken-Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Jörg Schind­ler. Da alle Kli­ma­schutz­maß­nah­men dar­auf abziel­ten, die Erwär­mung zu begren­zen, aber nicht den bereits vor­an­ge­schrit­te­nen Kli­ma­wan­del zurück­zu­dre­hen, sei eine Anpas­sung der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung nötig.

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