Bun­des­re­gie­rung: Zugang zu Coro­na-Azu­bi-Prä­mi­en erleichtert

Rheinbahn - Auszubildenden - Wir steigen ein - Rheinbahn-Azubis 2020 - Düsseldorf Foto: Neue Auszubildenden der Rheinbahn für das Jahr 2020 (Düsseldorf), Urheber: Rheinbahn AG

Auf Druck von Wirt­schaft und Gewerk­schaf­ten erleich­tert die Bun­des­re­gie­rung den Zugang zu den Ausbildungsprämien.

Anders als bis­her sol­len im Rah­men des Pro­gramms „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern” künf­tig auch sol­che Betrie­be die Prä­mi­en erhal­ten kön­nen, die nicht nur im April und Mai, son­dern erst in der zwei­ten Jah­res­hälf­te einen Coro­na-beding­ten Umsatz­ein­bruch erlit­ten haben, teil­te das Bun­des­bil­dungs­mi­nis­te­ri­um auf Anfra­ge des „Han­dels­blatts” (Mitt­woch­aus­ga­be) mit. Die Prä­mi­en betra­gen 2.000 Euro je Lehr­ling, wenn Betrie­be ihr Aus­bil­dungs­en­ga­ge­ment sta­bil hal­ten, und 3.000 Euro, wenn sie sogar zusätz­li­che Azu­bis einstellen.

Zudem soll die Anfor­de­rung für den Umsatz­rück­gang gesenkt wer­den: Künf­tig sol­len alle Betrie­be Prä­mi­en erhal­ten, die seit März ent­we­der in zwei auf­ein­an­der fol­gen­den Mona­ten einen Umsatz­rück­gang von min­des­tens 50 Pro­zent hat­ten oder alter­na­tiv einen Rück­gang von 30 Pro­zent über fünf Mona­te, berich­tet das „Han­dels­blatt” unter Beru­fung auf Krei­se der Alli­anz für Aus­bil­dung. Bis­her war Bedin­gung, dass der Umsatz­rück­gang im April/Mai 60 Pro­zent betrug. 3.000 Euro erhal­ten dane­ben auch sol­che Unter­neh­men, die Azu­bis aus einem insol­ven­ten Betrieb über­neh­men. Die­se Über­nah­me­prä­mie sol­len künf­tig auch grö­ße­re Unter­neh­men mit mehr als 250 Mit­ar­bei­tern bekom­men, teil­te das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um mit.

Zudem wird die­se Maß­nah­me bis Mit­te 2021 ver­län­gert. Das gilt eben­falls für die Zuschüs­se zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung: Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die trotz erheb­li­chen Arbeits­aus­falls von min­des­tens 50 Pro­zent ihre Aus­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten fort­set­zen, wer­den mit 75 Pro­zent der Brut­to-Aus­bil­dungs­ver­gü­tung für jeden Monat geför­dert, in dem dies der Fall ist. Die Ände­run­gen sol­len in der ers­ten Dezem­ber-Hälf­te in Kraft treten.

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