Bun­des­tag: Ent­schä­di­gung für homo­se­xu­el­le Sol­da­ten beschlossen

Soldat - Bundeswehr - Bundeswehrsoldat - Wiese - Uniform Foto: Sicht auf einen Bundeswehr-Soldaten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat die Ent­schä­di­gung benach­tei­lig­ter homo­se­xu­el­ler Sol­da­ten beschlossen.

Der Antrag wur­de am Don­ners­tag ein­stim­mig ange­nom­men, ohne Nein-Stim­men oder Ent­hal­tun­gen. Damit wur­den alle wehr­dienst­recht­li­chen Ver­ur­tei­lun­gen von Sol­da­ten in bei­den deut­schen Armeen wegen ihrer homo­se­xu­el­len Ori­en­tie­rung, wegen ein­ver­nehm­li­chen homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen oder wegen ihrer geschlecht­li­cher Iden­ti­tät per Gesetz außer Kraft gesetzt. Alle ande­ren Benach­tei­li­gun­gen der Sol­da­ten sol­len per Ver­wal­tungs­akt als Unrecht ein­ge­stuft wer­den. Die Betrof­fe­nen sol­len eine Geld­ent­schä­di­gung in Höhe von je 3.000 Euro für jede auf­ge­ho­be­ne Ver­ur­tei­lung sowie ein­ma­lig für dienst­li­che Benach­tei­li­gun­gen erhalten.

Die Bun­des­re­gie­rung rech­net in den kom­men­den fünf Jah­ren mit etwa 1.000 Reha­bi­li­ta­ti­ons­ver­fah­ren und Gesamt­kos­ten von rund sechs Mil­lio­nen Euro. Die Bun­des­re­gie­rung weist dar­auf hin, dass Sol­da­ten der Bun­des­wehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homo­se­xua­li­tät, ein­ver­nehm­li­chen homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen oder wegen ihrer geschlecht­li­chen Iden­ti­tät sys­te­ma­tisch dienst­recht­lich benach­tei­ligt wur­den. Mit Erlass des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums vom 13. März 1984 sei­en die­se Benach­tei­li­gun­gen, die bis zur Ent­las­sung füh­ren konn­ten, noch­mals im Ein­zel­nen fest­ge­legt wor­den. Die Sol­da­ten in der Natio­na­len Volks­ar­mee der DDR sei­en eben­falls sol­chen Benach­tei­li­gun­gen aus­ge­setzt gewesen.

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